Basel Stimmrecht und Altlasten beschäftigen Riehener

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Initiativen für sauberes Quellwasser und eine Herabsetzung des Wahlalters sind gescheitert. Foto: pixabay

Die Gemeinde Riehen lehnt das Wählen ab 16 Jahren deutlich ab.

Riehen hat am Sonntag das Stimmrechtsalter 16 auf Gemeindeebene mit rund 70 Prozent deutlich abgelehnt. Auch eine Volksinitiative zur Sanierung der Deponie Maienbühl wurde mit 59,3 Prozent verworfen. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 69 Prozent.

Somit bleibt das Stimmrechtsalter bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen bei 18 Jahren. Der Einwohnerrat hatte gegen die Empfehlung des Gemeinderats im Juni 2023 das Stimmrechtsalter 16 auf Gemeindeebene beschlossen. Die SVP ergriff daraufhin das Referendum, worauf es zu diesem Urnengang kam. Der Einwohnerratsbeschluss hätte verlangt, dass Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Riehen schon ab 16 an den kommunalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Es hätte das aktive Stimm- und Wahlrecht, aber nicht das passive Wahlrecht betroffen.

Nicht nur in Riehen, sondern auch auf eidgenössischer Ebene ist das Stimmrechtsalter ab 16 vorerst vom Tisch. Der Nationalrat schrieb eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Basta/Grüne, Basel-Stadt) ab. Auch auf kantonaler Ebene scheiterte dieses Anliegen bislang an der Urne.

Weniger deutlich, doch immer noch klar scheiterte auch die unformulierte Volksinitiative „Sauberes Quellwasser für das große grüne Dorf“. Diese verlangte eine Sanierung von mit Giftstoff belasteten Deponien innerhalb von zehn Jahren. Davon wären insbesondere die Deponie Maienbühl in Riehen sowie Mönden, die sich auf dem Boden der deutschen Nachbargemeinde Inzlingen befindet, betroffen gewesen.

Dort wurden zwischen den 1940er-Jahren und 1994 Altlasten abgelagert. Die Befürworter wiesen insbesondere auf die Auquellen beim Naturschutzgebiet in der Au hin, die sich am Fuße des Hügels mit der Deponie befinden. Gemäß Gemeinderat ist die Deponie weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig, da alle Grenzwerte eingehalten werden.

Die Auquellen und der Aubach werden vom Kanton weiterhin regelmäßig untersucht – somit sei der Grundwasserschutz gewährleistet, hielt die Gemeindeexekutive in ihrer Abstimmungsempfehlung fest. Sie argumentierte zudem mit den hohen Kosten einer Untersuchung und einer allfälligen Sanierung.

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