Basel (sda). Der Kanton Basel-Stadt will den Bund prüfen lassen, ob als Härtefälle eingestufte Sans-Papiers, also Einwanderer ohne geregelten Aufenthaltsstatus, künftig von einer Strafverfolgung wegen illegaler Einreise und Aufenthalts sowie Erwerbstätigkeit ausgenommen werden sollen. Damit könnte ein „sachlogischer Widerspruch“ aufgehoben werden, wie es in einer Antwort auf eine Petition heißt.