Basel Streit mit US-Herstellern endet

Die Oberbadische
Sandoz ist eine Tochter von Novartis. Foto: Juri Weiss

Preisabsprache: Sandoz muss 185 Millionen Dollar zahlen

Basel (awp). Die Novartis-Generikatochter Sandoz sowie zwei weitere Hersteller von Generika haben in den USA eine jahrelange Untersuchung zum Vorwurf von Preisabsprachen mit einem Vergleich abgeschlossen. Insgesamt müssen die US-Einheit Sandoz Inc. sowie die US-Firmen Taro Pharmaceuticals und Apotex laut dem US-Justizministerium (Department of Justice; DoJ) 447,2 Millionen US-Dollar bezahlen.

Sandoz allein leistet eine Zahlung von 185 Millionen Dollar, wie das DoJ in der Mitteilung vom Freitagabend schreibt. Taro muss mit 213,2 Millionen Dollar am meisten bezahlen und an Apotex bleiben 49 Millionen Dollar als Vergleichszahlung hängen. Im untersuchten Fall ging es um Absprachen bei der Festsetzung von Medikamentenpreisen in den Jahren 2013 bis 2015.

Entscheidung hat sich abgezeichnet

Für Sandoz kommt die Entscheidung nicht überraschend, wie das Unternehmen selbst schreibt. Denn sie sei das erwartete Ergebnis, nachdem sich Sandoz bereits im März 2020 im Rahmen der Untersuchung mit der DoJ-Antitrust-Einheit geeinigt habe.

Der nun veröffentlichte Vergleich enthalte keine neuen Anschuldigungen, und für die Vergleichszahlung seien bereits früher in vollem Umfang Rücklagen gebildet worden. Sandoz habe des weiteren mit dem Kontrollbüro des US-Departements für Gesundheitsdienste eine bis 2026 laufende Integritätsverpflichtung abgeschlossen.

Sandoz habe während der Ermittlungen stets mit den US-Behörden kooperiert, heißt es weiter. Und das Unternehmen hält fest, dass die von März 2013 bis Dezember 2015 angeprangerten Vorkommnisse mit den von Sandoz gelebten Werten und Richtlinien im Widerspruch stünden. Die Personen, die in diesen Fall verwickelt waren, seien inzwischen nicht mehr bei Sandoz angestellt.

Bei den von den Preisuntersuchungen betroffenen Sandoz-Medikamenten handelt es sich laut DoJ um Benazepril HCTZ, das zur Behandlung von Bluthochdruck eingesetzt wird, und um Clobetasol zur Behandlung von Hautkrankheiten. Stein des Anstoßes seien auch Vereinbarungen mit anderen Pharmaherstellern gewesen, wonach für bestimmte Generika nach dem Anti-Kickback-Gesetz verbotene Vergütungen bezahlt worden seien, kritisiert das DoJ weiter.

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