Mündlich begründet hatte die Appellationsgerichtspräsidentin die Verringerung der Strafe laut Medienberichten mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat. So habe die Tat nicht lange gedauert, und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden.
Zur mündlichen Urteilsbegründung nimmt das Gericht in der Mitteilung keine Stellung. Allgemein meint das Gericht: „Wenn dabei geprüft wird, wie der Beschuldigte die Situation interpretiert hat, geht es lediglich darum, das Verschulden des Täters zu bemessen und nicht darum, das Opfer zu disqualifizieren.“
Dass die Gerichtspräsidentin das Opfer für die Tat mitverantwortlich gemacht haben soll, sorgt in den sozialen Medien für Kritik.