Basel Taubenhalter ist geständig

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Sechs Falken wurden vergiftet (Symbolfoto) Foto: /pixabay

Der Täter hatte mehrere Bussarde und Wanderfalken vergiftet.

Ein beschuldigter Taubenzüchter hat am Freitag in Basel seine Tat gestanden. Aufgrund seiner Reue und Einsicht plädieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung für ein milderes Urteil - eine bedingte Freiheitsstrafe.

Hochgiftige Pestizide

Der vorbestrafte Mann gab zu, sogenannte Kamikazetauben mit hochgiftigem Pestizid gegen die Greifvögel präpariert haben. „Ich habe überhaupt nicht über die Folgen nachgedacht - es tut mir sehr leid“, sagte der Bauarbeiter und Hobby-Taubenzüchter vor Gericht. „Ich liebe alle Vögel, nicht nur meine“. Ein Bekannter habe ihn auf die Idee gebracht, mehrmals Tauben mit Carbofuran zu bestreichen. Damit wollte er sich der Fressfeinde seiner serbischen Hochfliegertauben, mit denen er an Wettflügen teilnahm, entledigen.

Gemäß Anklageschrift der Staatsanwaltschaft starben in den Jahren 2020 und 2021 mindestens sechs Wanderfalken und zwei Mäusebussarde in Basel an der vergifteten Beute.

Wanderfalken stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten des Bundes. Das sei ihm nicht bekannt gewesen, sagte der Taubenhalter. Die Vorwürfe gab er aber vollumfänglich zu. Einzig unklar ist nach seinen Aussagen, ob er zwei- oder viermal zur Tat schritt und die Tauben präparierte, was aber sowohl aus der Sicht der Staatsanwaltschaft wie auch der Verteidigung nicht erheblich ist.

Bombenalarm im Jahr 2014

Der Beschuldigte gestand auch, im Jahr 2014 mit einem falschen Bombenalarm ein Fest eines Taubenzüchtervereins in Frenkendorf aufgelöst zu haben. Er alarmierte gemäß Anklageschrift von einer Telefonzelle in Basel aus die Baselbieter Polizei. Dabei mussten rund 300 Personen das Lokal räumen. Grund war ein Streit mit einem Vereinsmitglied. Auch diese Tat gab der Beschuldigte zu. Er sei an jenem Tag betrunken gewesen. „Ich schäme mich dafür. Was auch immer ich sagen würde - es gibt dafür keine Ausrede“, sagte der Taubenhalter.

Die Staatsanwältin bezeichnete den Einsatz der vergifteten Kamikazetauben als einen Akt von „Egoismus und Ignoranz gegenüber dem Artenschutz“. Es handle sich um eine Tierquälerei mit präziser Vorbereitung. Zudem habe der Beschuldigte in Kauf genommen, dass auch Kinder oder Hunde in Berührung mit den vergifteten Kadavern kommen könnten.

Allerdings sei ihm der Sinneswandel anzuerkennen, hieß es bei Gericht. Er übernehme die Verantwortung für seine Taten, was sich strafmildernd auswirke. Die Staatsanwältin plädierte daher für eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

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