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Basel Testregime praktikabel umsetzen

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Sollten die Schweiz oder Frankreich vom Bund als Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden, müssten sich Berufspendler alle 48 Stunden auf das Coronavirus testen lassen. Foto: Die Oberbadische

Virusmutanten: Pendler müssen sich alle zwei Tage testen lassen / Landkreis sucht gemeinsame Lösung

Regio - Bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet müssen jetzt laut Bundesinnenministerium alle Einreisenden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung teilt mit, die Kosten dafür bei Grenzpendlern zu übernehmen, falls auch die Schweiz und Frankreich als Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden sollten.

Das Bundesministerium hat anders als bei einer Rückkehr aus Risiko- und Hochrisikogebieten (Sieben-Tage-Inzidenz über 200) keine Ausnahmen vorgesehen, wenn Personen aus Ländern zurückkommen, wo ein hohes Infektionsgeschehen durch Virusmutationen auftritt.

Dadurch solle gewährleistet sein, dass sich alle Einreisenden vorher einer Antigen- oder PCR-Testung unterziehen und Virusvarianten möglichst nicht eingeschleppt würden, erklärt das Bundesministerium auf seiner Website. Diese Regelung betrifft auch Grenzpendler. Sie müssen daher einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist.

Land bezahlt Corona-Tests

Um die Härten der Berufspendler abzufedern, die durch die Kosten regelmäßiger Tests entstehen, hat sich das Land Baden-Württemberg entschieden, die Kosten der Tests zu übernehmen, wenn der Bund Nachbarstaaten zu Hochinzidenzgebieten erklärt.

Bezahlt werden sollen diese Tests für Personen, die in Baden-Württemberg wohnen und eine Arbeitsstelle im Ausland aufsuchen beziehungsweise für Personen, die zwar im Ausland wohnen, aber in Baden-Württemberg arbeiten, wie die Landesregierung mitteilt. Auch Pendler zu Studien- oder Ausbildungszwecken würden berücksichtigt.

Arbeitspendler dürfen sich laut Beschluss der Landesregierung dann kostenlos testen lassen, wenn sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend nötig ist und kein Homeoffice oder vergleichbare Regelungen möglich sind.

Die Testungen können Pendler in Hausarzt- und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg betreibt eine Corona-Abstrichstelle in Lörrach-Haagen vor dem Messegelände. Es sei zeitnah geplant, dass auch die grenznahen Apotheken diese kostenfreien Testungen für Grenzpendler anbieten könnten, heißt es von der Landesregierung.

Die Einstufung als Virusvarianten-Gebiet wird unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html täglich veröffentlicht.

Mit Stand 2. Februar sind im Kanton Basel-Stadt 61 Fälle der mutierten Virusvariante bekannt. Zudem gibt es Ansteckungen mit der Virusmutation auch an einigen Baselbieter Schulen. Mittlerweile wurden insgesamt 32 Fälle von Mutanten im Landkreis Lörrach bestätigt. In rund der Hälfte davon handelt es sich laut Landratsamt nachweislich um die britische Variante B 1.1.7., die als ansteckender gilt.

Praktikabel und umsetzbar

„Bei der Einführung von Corona-Maßnahmen gilt es zu beachten, dass enge wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verflechtungen in unserer Dreiländerregion bestehen“, erklärt Manuel Friesecke, Geschäftsführer der Regio Basiliensis, auf Anfrage unserer Zeitung. „Ein strenges Grenz- und Testregime würde den Grenzverkehr und die Ein- und Ausreise aus Deutschland zum Erliegen bringen.“

Sollte Basel und die Schweizer Grenzregion als Virusmutationsgebiet eingestuft werden, so sei es wichtig, die Maßnahmen inklusive Test- und Quarantänepflicht praktikabel und umsetzbar auszugestalten. Sinnvoll seien Schnelltests. Zu prüfen wären zudem dezentrale Testmöglichkeiten.

Viele offene Fragen

„Ein umfassendes Testregime, wie es für Einreisen aus Hochinzidenz- oder Virusmutationsgebieten in der deutschen Einreiseverordnung vorgesehen ist, würde für die Grenzgänger eine belastende Herausforderung darstellen und einen erheblichen Organisationsaufwand verursachen“, hebt Landrätin Marion Dammann hervor.

Die Ankündigung des Landes, die Kosten für diese Schnelltests zu übernehmen, sei ein Anfang. Dennoch sehe sie noch viele offene Fragen bei der praktischen Umsetzung im Dreiland, das sehr vom Grenzverkehr geprägt sei.

Denn sehr viele systemrelevante Arbeitnehmer sind laut Dammann darauf angewiesen, dass praktikable Lösungen für den Grenzübertritt gefunden werden. Die Wirtschaft, das Gesundheitswesen und Behörden müssten darauf vertrauen, dass es in der Region gelinge, den alltäglichen Grenzverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig den Infektionsschutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.

„Wir bemühen uns mit vereinten Kräften zusammen mit der Oberrheinkonferenz, der Hochrheinkommission, dem Trinationalen Eurodistrict Basel, dem Bund, dem Land Baden-Württemberg und den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und unseren Nachbarländern gemeinsame Lösungen zu finden“, betont Dammann. Eine Angleichung der Maßnahmen im Dreiländereck sei zudem wünschenswert.

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