Konflikte nicht erwartet
Holger Stockhaus vom Amt für Jagd und Fischerei im Kanton Basel-Land erklärte gegenüber der „Basellandschaftlichen Zeitung“, dass der Kanton nicht davon ausgehe, dass ein Wolf Schaulustige anlocken würde. Weiterhin gebe es im Kanton geschaffene Wildruhe-Gebiete. Diese Gebiete seien eingerichtete Zonen, die als Lebensraum für Wildtiere fungieren würden und ein ungestörtes Leben ermöglichen. Mit dem Luchs habe man im Umgang gute Erfahrungen gemacht, es sei nicht zu Konflikten in der Vergangenheit zwischen Menschen und Wildtieren gekommen.
Rolf Senn erklärte in der „Basellandschaftlichen Zeitung“, dass es so oder so wichtig sei, dass die Gesellschaft lerne, korrekt mit Wildtieren umzugehen. Vor allem, weil immer mehr von ihnen in die Schweiz kommen würden. Das sorge auch für mehr Biodiversität und helfe dem Schweizer Ökosystem. Ein Thema, das im Bezug zu Wölfen immer wieder aufkommt, ist die Möglichkeit, das Reißen von Ziegen oder Schafen zu verhindern und diesbezüglich die richtigen Voraussetzungen im Vorfeld zu treffen. Senn verdeutlicht auf Nachfrage unserer Zeitung: „Was die Nutztiere betrifft, geht es nur mit dem Schutz. Über den Hund als Schutz und mit elektrisch geladenen Hecken, die mindestens 1,20 Meter hoch sein müssen.“ Ein Vorwurf an den Wolf könne nicht gemacht werden. Es sei sein natürliches Verhalten, so vorzugehen. Das gerissene Nutztier müsse dem Nutzer ersetzt werden. Dies sei auch in der gesamten Schweiz nach Vorgabe so der Fall.
Verhältnismäßiger Schutz
Der Verlust der Beziehung zum Nutztier sei hingegen in jedem Fall schwer ersetzbar. Senn betont, dass der Schutz nicht in allen Gebieten funktioniere und eine Einbetonierung nicht immer möglich sei. Darum müsse der Schutz auf einem verhältnismäßig gesunden Mittelmaß stattfinden.