Das Gericht ging damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verlangt hatte. Es sah es als erwiesen an, dass der Täter seinem Sohn unvermittelt mit einem Hammer auf den Hinterkopf schlug und ihm dabei die Schädeldecke eindrückte. Sein Leben habe nur dank einer Notoperation gerettet werden können, hieß es.
Der Angeklagte machte hingegen umgekehrt geltend, der Sohn habe ihn zuerst angegriffen und er habe in Notwehr gehandelt. Zu der Auseinandersetzung kam es am Osterabend 2023 in der Region Aarau. Vater und Sohn waren bei der getrennt vom Vater lebenden Ehefrau und den gemeinsamen Kindern beziehungsweise Halbgeschwistern zu Besuch.