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Basel Vergabe an Post war rechtens

Die Oberbadische

Basel (sda). Die Vergabe des E-Voting-Betriebsauftrages durch Basel-Stadt an die Schweizer

Basel (sda). Die Vergabe des E-Voting-Betriebsauftrages durch Basel-Stadt an die Schweizer Post war rechtens. Das baselstädtische Appellationsgericht hat einen Einspruch der unterlegenen Genfer Anbieter abgewiesen, weil diese nicht alle zwingenden Kriterien erfüllten.

Menschen mit Behinderung können seit Juni des vergangenen Jahres – damals als Schweizer Premiere – an baselstädtischen Urnengängen online teilnehmen, Auslandsschweizer schon seit Ende 2009. Die Basler Regierung will dies bis zum Jahr 2019 allen Stimmberechtigten im Stadtkanton ermöglichen. Im Januar hatte das Bau- und Verkehrsdepartement dazu den Programm- respektive Betriebsauftrag an die Post vergeben. Der Kanton Genf als unterlegener Softwareanbieter war mit der ersten knappen und dann auch mit der ausführlicheren Begründung nicht einverstanden und hatte die Vergabe angefochten. Basel-Stadt plant, das E-Voting erst auf die Wahlkreise Großbasel-Ost und Kleinbasel auszudehnen; die anderen Wahlkreise sollen später folgen.

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