Am Dienstagmittag wurde der Gesuchte von Mitarbeitern der gemeinsamen operativen Dienstgruppe im Badischen Bahnhof kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Mitarbeiter fest, dass gegen den Mann in Deutschland ein Haftbefehl zu vollstrecken war: Es war vor 2015 von einem Gericht wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.
Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er von den Beamten festgenommen und zur Verbüßung einer 60-tägigen Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.