Basel Mord von langer Hand vorbereitet

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Der geplante Mord an einem Schuljungen versetzte Basel in einen Zustand der Fassungslosigkeit. Foto: Michael Werndorff

Bluttat: Seniorin plante Mord an siebenjährigem Buben minutiös / Prozess beginnt am 10. August

Basel - Eine Seniorin hat in Basel im März 2019 einen siebenjährigen Schüler ermordet. Am Montag, 10. August, muss sich die 76-jährige, mutmaßlich psychisch kranke Täterin für den minutiös geplanten Mord vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Die Bluttat sorgte schweizweit für Bestürzung und Fassungslosigkeit: Am 21. März 2019, kurz vor 12.40 Uhr, wurde am St. Galler-Ring im Gotthelf-Quartier in Basel ein siebenjähriger Schüler auf dem Heimweg niedergestochen. Der Bub erlag seinen schweren Verletzungen.

Die mutmaßliche Täterin ist eine heute 76-jährige Schweizerin. Heimtückisch und in direkter Tötungsabsicht hat sich die Seniorin dem ihr unbekannten Kind von hinten genähert, wie aus der Anklageschrift zum Fall hervorgeht. Als der völlig ahnungslose Bub weniger als einen Meter vor ihr gestanden sei, habe sie ihn ohne jegliche Skrupel von hinten mit einem Küchenmesser erstochen. Danach sei sie vom Tatort weggegangen.

Jahrzehntelanger Streit mit Behörden

Die Ermordung des Schülers hat die ältere Frau, die seit dem Tötungsdelikt im Untersuchungsgefängnis Waaghof sitzt, laut Anklageschrift von langer Hand akribisch geplant. Die Beschuldigte leide an einer chronischen, schwerwiegend wahnhaften Störung, insbesondere an einem Querulantenwahn. Dieser habe sich seit dem Jahr 1977 fortschreitend entwickelt und sei in drei psychiatrischen Gutachten diagnostiziert worden, schreibt die Basler Staatsanwaltschaft.

Auslöser der Störung waren zivilrechtliche Streitigkeiten ihres 1999 verstorbenen Lebenspartners, in welche sie involviert gewesen war – und vor allem der Umstand, dass die gemeinsame Wohnung des Paares in Allschwil 1992 zwangsgeräumt wurde. Die beiden landeten vorübergehend auf der Straße, ihr Eigentum wurde eingelagert und 1995 veräußert.

Über 42 Jahre lang habe die Beschuldigte wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben, heißt es. Dabei hätten diese über die Jahre hinweg an Häufigkeit und Intensität zugenommen.

Mehr als zehn Bananenkisten voller Briefe hätten sich im Verlaufe der Zeit angehäuft. Ab dem Jahr 2002 war in ihnen häufig von Mord die Rede.

Drohungen häuften sich ab 2016

Aufgewachsen ist die 76-jährige Angeklagte im Kanton Luzern. Nach ihrer Ausbildung zur Postgehilfin und Sachbearbeiterin hatte sie von 1974 bis 1986 als kaufmännische Angestellte in Basel gearbeitet. Danach war sie arbeitslos und lebte bis zur Tat in einem Basler Hotel. In den Jahren 2003 und 2005 wurde die Angeklagte im Rahmen von fürsorgerischen Freiheitsentzügen jeweils für einige Wochen stationär psychiatrisch behandelt. Auch war mehrmals gegen sie wegen Gewalt und Drohung gegenüber Behörden und Beamten ermittelt worden.

Ab dem Jahr 2016 häuften sich die Drohungen der Angeklagten, zunehmend äußerte sie unspezifische Drohungen hinsichtlich einer jederzeit zu erwartenden Gewalttat, falls ihre Forderungen nicht erfüllt würden und man ihr das Eigentum nicht zurückgeben würde.

Das letzte Schreiben der mutmaßlichen Täterin ans Bundesgericht ist datiert auf den 15. März 2019, sechs Tage vor der Tat. Darin hielt sie fest, dass das Bundesgericht wolle, dass die abverlangte Gewalttat eingehalten und bewiesen werde.

Geständnis per SMS vorbereitet

Drei Tage vor der Tat begann die Angeklagte mit der detaillierten Planung, „tigerte“ laut eigenen Angaben durch das Gotthelf-Quartier und spielte Tötungsideen im Kopf durch. Tags darauf verfasste sie einen Entwurf für eine SMS, die sie nach der Tat versenden wollte. Darin schrieb sie, dass sie getötet habe, um ihr Eigentum zurückzuerhalten.

Mehrfach änderte sie in den folgenden zwei Tagen den Text. In der endgültigen Version war konkret von der Tötung eines Kindes die Rede. Zudem wolle sie sich der Polizei stellen und Verantwortung übernehmen, sofern sie nicht umgebracht werde.

Am 21. März setzte die Angeklagte ihren Plan um und ermordete den siebenjährigen Schüler, der als letzter das Schulhaus verlassen hatte. Als die Rettungskräfte am Tatort eintrafen, war der Bub bereits klinisch tot. Nach der Tat verschickte die Frau die vorbereitete SMS an mehrere Personen. Um 13.30 Uhr, eine Stunde nach der Tat, stellte sie sich „ruhig und gefasst“ der Staatsanwaltschaft. Ohne Reue zu zeigen, habe sie mitgeteilt, dass sie ein ihr unbekanntes Kind mit einem Messer getötet habe, und dem Ermittler die Tatwaffe ausgehändigt.

Die Staatsanwaltschaft beantragt die Sicherungsverwahrung der 76-Jährigen, weil sie wegen der psychischen Verfassung schuldunfähig sei.

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