Bisher waren im Stadtkanton die Vergütungen für dezentral ins Netz eingespeisten Strom in einem einfachen Regierungsbeschluss von 1995 geregelt. Für Strom aus Solaranlagen sah dieser einen Spitzentarif von 31,6 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) vor sowie einen Hochtarif von 21,1 Rp./kWh und einen Referenzpreis von 23,0 Rp./kWh.
Zukünftig sind die Vergütungsansätze nach Inbetriebnahmezeitpunkt und Leistung gestaffelt. Zum Beispiel erhält eine PV-Anlage von 2013 mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Leistung zukünftig 21,2 Rp./kWh, und seit Oktober 2017 erstellte kleine Anlagen erhalten ab sofort 14 Rp./kWh.