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Basel Weniger Geld für Solarstrom

Die Oberbadische

Basel (sda). Die baselstädtische Regierung senkt Solarstrom-Vergütungen für neue Anlagen. Dazu

Basel (sda). Die baselstädtische Regierung senkt Solarstrom-Vergütungen für neue Anlagen. Dazu hat sie gestern einen Anhang zur Energiegesetz-Verordnung beschlossen. Für Eigentümer bestehender Anlagen gebe es dadurch aber keine Einbußen, teilte die Basler Regierung mit.

Bisher waren im Stadtkanton die Vergütungen für dezentral ins Netz eingespeisten Strom in einem einfachen Regierungsbeschluss von 1995 geregelt. Für Strom aus Solaranlagen sah dieser einen Spitzentarif von 31,6 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) vor sowie einen Hochtarif von 21,1 Rp./kWh und einen Referenzpreis von 23,0 Rp./kWh.

Zukünftig sind die Vergütungsansätze nach Inbetriebnahmezeitpunkt und Leistung gestaffelt. Zum Beispiel erhält eine PV-Anlage von 2013 mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Leistung zukünftig 21,2 Rp./kWh, und seit Oktober 2017 erstellte kleine Anlagen erhalten ab sofort 14 Rp./kWh.

Neuanlagen sollen zudem künftig nur noch zwölf Jahre statt 20 bis 25 Jahre lang gefördert werden, wie im Amt für Umwelt und Energie zu erfahren war.

Gestrichen hat die Regierung ferner eine Regelung bezüglich der Herkunftsnachweise für erneuerbaren Strom in der Energieverordnung. Diese sei über das Energiegesetz hinaus gegangen, hieß es gestern zur Begründung.

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