Basel Zünfte müssen sich nicht öffnen

Die Oberbadische
Traditionelle Rheinüberfahrt der Zünfte am Basler Vogel-Gryff-Tag. Foto: zVg/Kanton Basel-Stadt Foto: Die Oberbadische

Gleichstellung: Keine verpflichtende Aufnahme von Frauen

Basel (sda). Der Basler Bürgergemeinderat ist der Auffassung, dass eine freiwillige Aufnahme von Frauen in die Basler Zünfte das Gleichstellungsgebot nicht verletze. Er hat einen Antrag auf eine verpflichtende Frauenquote der Ratslinken deutlich abgewiesen.

Das Thema Gleichstellung hatte genau vor einem Jahr im Bürgergemeinderat für eine heftige Debatte gesorgt. Ausgangspunkt war ein Vorstoß der SP, der die Gleichstellung der Geschlechter auch in den von Männern dominierten Basler Zünften und entsprechenden Kooperationen als zwingende Vorschrift durchsetzen wollte.

Der Bürgerrat erachtete die Gleichstellung in Form einer Kann-Formulierung in der Zunftordnung als erfüllt. Demnach können die Körperschaften nach wie vor selber bestimmen, ob sie Frauen aufnehmen oder nicht. Die Zünfte hätten keine staatlichen Aufgaben zu erfüllen, weshalb ein verfassungsrechtlicher Gleichstellungszwang nicht nötig sei.

Dieser Argumentation folgte auch eine Mehrheit der Aufsichtskommission des Bürgergemeinderats. Eine Minderheit widersprach aber dieser Auffassung. Das Gremium, das die entsprechende Verordnung erlasse, sei sehr wohl Träger von staatlichen Aufgaben. Deshalb könne er die Geschlechterwahl nicht nur als Kann- oder „Ausnahme-Vorschrift“ erlassen.

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