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Baugebiet Scherracker Zwölf Bewerber kommen zum Zug

Maximilian Müller
Wie werden die Bauplätze im Gebiet Scherracker weiter vermarktet? Damit befasst sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 18. April. Foto: Maximilian Müller

Der Gemeinderat entscheidet in seiner nächsten Sitzung darüber, wie es mit der Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet Scherracker weitergeht.

In der ersten Phase der Vermarktung sind 19 Bewerbungen für die insgesamt 22 Bauplätze – drei Einzelhäuser und 18 Doppelhaushälften – eingegangen. Sieben davon sind aber laut den Vergaberichtlinien, die der Gemeinderat schon vor einiger Zeit beschlossen hat, nicht antragsberechtigt.

Dabei schlägt die Gemeindeverwaltung dem Gremium vor, die restlichen Bauplätze über ein Losverfahren zu vermarkten. Es ist die Frage zu klären, ob das Verfahren sofort oder erst nach dem notariellen Verkauf der zwölf zugeteilten Bauplätze beginnen soll. Dann könnten nämlich noch weitere Bauplätze aufgenommen werden, falls einer der zwölf Interessenten, die nun zum Zug gekommen sind, vom Kauf zurücktritt.

Außerdem geht es darum, ob die Grundstücke über ein Los- oder über ein Höchstgebotsverfahren verkauft werden sollen. Die Gemeindeverwaltung tendiert in den Sitzungsunterlagen zum Losverfahren, um die Baupreise nicht noch mehr zu erhöhen.

Nicht benachteiligen

Zudem spricht sich die Verwaltung dagegen aus, die Grundstücke nun nur den Bewerbern anzutragen, die im ersten Verfahren nicht antragsberechtigt waren. Das würde die Interessenten benachteiligen, die sich wegen der Vergaberichtlinien nicht beworben hatten.

Die Bauplatzzuteilung erfolgte nach einem Punktesystem, wobei die Spanne in dieser Runde von null Punkten bis 83 reichte. Nun sollen die antragsberechtigten Bewerber benachrichtigt und nochmals auf die Kaufbedingungen hingewiesen werden. Dann folgen die Anforderung einer Finanzierungsbestätigung, ein Fragebogen zur verbindlichen Bauplatzreservierung und schließlich der Notartermin.

Die Gemeindeverwaltung und die Badenova-Konzept sprechen sich bei der weiteren Vermarktung für ein Losverfahren aus, bei dem die Vergaberichtlinien der Gemeinde nicht mehr gelten. Der Kaufpreis soll nach wie vor bei 450 Euro pro Quadratmeter liegen und das Haus muss mindestens zehn Jahre lang die Hauptwohnung sein. Dazu kommen eine Bauverpflichtung und ein Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Steinen bei Nichteinhaltung.

Diskussion um Preis

Gerade um den Quadratmeterpreis war es in den vergangenen Sitzungen zu Diskussionen gekommen. Die CDU-Fraktion hatte zu Beginn der Abstimmung und nach Abschluss der Beratung über die Grundstückspreise in der Sitzung Ende November den Antrag gestellt, diese von 380 auf 450 Euro pro Quadratmeter zu erhöhen. Damit erfolgte der Antrag laut Geschäftsordnung eigentlich zu spät. Aber wenn der Verwaltungsvorschlag gescheitert wäre, hätte man erst einen Monat später eine Entscheidung treffen können, sagte Bürgermeister Gunther Braun damals.

Dennoch bindend

Darüber hinaus hatte man seitens der Gemeinde den Grundstückseigentümern gesagt, man wolle dort den Quadratmeter für unter 400 Euro verkaufen, um sie von einem niedrigeren Verkaufspreis zu überzeugen.

Die Abstimmung sei nicht konform mit der Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat selbst gegeben habe, aber das verhindere nicht ihre rechtliche Außenwirkung, hieß es weiter. Ansprüche der ehemaligen Grundstückseigentümer ergeben sich laut Gemeindeverwaltung daraus auch nicht.

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