Binzen. Die Gemeinde Binzen erinnert in einer Mitteilung daran, dass das Füttern von Tauben nach Paragraf 12 der Polizeiverordnung auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gestattet ist. „In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Stadttauben so zahlreich vermehrt, dass sie von vielen Bürgern mehr und mehr als Problem empfunden werden“, heißt es. Tauben könnten unter bakteriologischen Erkrankungen leiden und gelten in Deutschland als Schädlinge im Sinn des Tierschutzgesetzes, wenn sie in hohen Populationsdichten auftreten. Dabei schade dies den Tauben selbst. Stress, Krankheiten und Parasitenbefall nehmen bei den Tieren zu.
Binzen Taubenfüttern verboten
Weiler Zeitung 25.05.2020 - 23:01 Uhr