Binzen Den Ortskern vor Aufkauf schützen

Weiler Zeitung
Mitten im Plangebiet an der Mühlenstraße befindet sich das Gebäude einer ehemaligen Gerberei.Foto: Alisa Eßlinger Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Bebauungsplan und Vorkaufsrecht für das Gebiet „Mühlenstraße  /  Im Winkel“ beschlossen

Einstimmig hat der Gemeinderat am Donnerstag die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren für das Gebiet „Mühlenstraße  /  Im Winkel“ beschlossen. Darüber hinaus soll für das Plangebiet ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde gelten. Auf diese Weise sollen in Zukunft Fehlentwicklungen im Ortskern von Binzen vermieden werden.

Von Alexandra Günzschel

Binzen. Das Plangebiet beginnt im Süden an der Hauptstraße im Bereich des Rathausplatzes, im Westen wird es von der Mühlenstraße, im Osten von dem Weg „Im Winkel“ begrenzt. Nördlich reicht das Gebiet nicht ganz an die Trasse der Kandertalbahn heran.

Als Teil des Ortskerns mit Nahversorgungsfunktion, es befinden sich dort ein Metzger, ein Bäcker, ein Frisör und ein Hofladen, kommt dem Gebiet eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Attraktivität von Binzen als Wohnort zu. Viele der Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Sorge bereitet deshalb der zunehmende Aufkauf von Grundstücken durch gewerbliche Investoren in dem sensiblen Gebiet, die oftmals hohe Preise zahlen und in der Folge eine größtmögliche Verdichtung anstreben. Aufgrund dieser Entwicklung werden städtebauliche Schwierigkeiten befürchtet, denen man nun entgegentreten will.

Zum einen verändern die größeren Ersatzneubauten den Dorfcharakter der Umgebung, zumal den Bauherren die für das Ortsbild wichtige Dachform nicht vorgeschrieben werden kann. Zum anderen bringen mehr Wohneinheiten auch Probleme durch die erforderlichen zusätzlichen Stellplätze mit sich.

Noch erschwingliche Mieten im älteren Gebäudebestand werden zudem durch die höherpreisigen Neubauten zunehmend verdrängt, was eine Veränderung der Sozialstruktur in dem Gebiet mit sich bringen würde.

Nicht zuletzt will der Gemeinderat die Geschäfte im Ortskern schützen, welche die Binzener dazu animieren können, vor Ort einzukaufen und älteren Einwohnern die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

Nachgedacht wird auch darüber, ob das Plangebiet „Mühlestraße  / Im Winkel“ in das angrenzende städtebauliche Sanierungsgebiet „Ochsenbrunnen“ mit aufgenommen werden soll. Für Eigentümer würden sich dadurch attraktive Fördermöglichkeiten für Modernisierungen ergeben, die helfen könnten, Teile des alten Gebäudebestands zu erhalten. Eine nähere Analyse soll zunächst den Modernisierungsbedarf abklären.

Dörflichen Charakter und Nahversorgung nicht gefährden

Die Gemeinde strebt für das Plangebiet eine Nachverdichtung unter Beibehaltung des örtlichen Charakters an. Nahversorgung und Ortsbild sollen genauso wie die städtebauliche Struktur gesichert werden.

Dies sei zum Teil nur dann möglich, wenn die Gemeinde Flächen erwerben kann, heißt es zur Begründung des Vorkaufsrechts. Auf diese Weise könnte auch ein Stück weit wieder Ordnung hergestellt werden, erklärte Stadtplaner Stephan Färber. Denn viele Gebäude stünden zum Teil knapp an den Grundstücksgrenzen.

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