Ausführlich legte Ulrich May noch einmal seine Sicht der Dinge dar: „Der Dreispitz gehört zu Binzen. Er ist ein Wahrzeichen der Gemeinde und kommt gleich nach dem Rathaus und der Kirche.“
Der Name rührt May zufolge von einem Verkehrsknotenpunkt her, der bereits 1871 in einer Karte verzeichnet war und so aussah wie die Kopfbedeckung des Alten Fritz. „Drei wichtige Verkehrsachsen laufen hier zusammen und symbolisieren auch das Dreiländereck“, argumentierte May für den Erhalt des Denkmals an Ort und Stelle.
Wichtig war ihm auch zu erwähnen, dass in den 16 Jahren, seit der Kreisverkehr besteht, kaum mehr Unfälle zu verzeichnen gewesen seien, obwohl es sich in der Zeit davor um einen Unfallschwerpunkt gehandelt hat.
May argumentierte zudem, dass ohne das Kunstwerk noch schwerere Unfälle denkbar seien, dann nämlich, wenn eine solche Schussfahrt ungehindert über den Kreisverkehr hinwegführt.
„Wo bleibt die Eingenverantwortung des Kraftfahrers fragte er außerdem. „Wir haben den Eindruck, dass hier gegen alle Vernunft ein Erlass durchgesetzt werden soll – ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände und ohne Augenmaß“, sagte May.
Am Ende seiner Rede bekam er lang anhaltenden, begeisterten und auch stehenden Applaus.
Kompromissvorschläge der Gemeinde
Dennoch zeigte sich die Gemeinde kompromissbereit. Bürgermeister Andreas Schneucker schlug vier Maßnahmen vor, um die Verkehrssicherheit rund um den Dreispitz weiter zu erhöhen: das Kiesbett um die Skulptur könnte auf die Rasenfläche ausgeweitet werden mit einer Tiefe von 60 Zentimetern das Anbringen von Distanzschutzplanken Rüttelstreifen an allen vier Ästen, unterstützt durch ein gelbes Blinklicht; eine Schutzplanke entlang der Mittelinsel. Diese Vorschläge werden nun nachgereicht.
Antrag mit der Stadt Weil auf durchgehende Ortsdurchfahrt geplant
Geplant ist außerdem ein gemeinsamer Antrag mit der Stadt Weil am Rhein auf eine durchgehende Ortsdurchfahrt an dieser Stelle. Der Kreisverkehr würde sich dann nicht mehr im Außenbereich befinden, was eine andere rechtliche Situation darstellt. Er könnte dann wie andere Kunstwerke in Kreisverkehren innerorts bestehen bleiben. Die Bebauung habe sich dort massiv verändert, begründete Schneucker diesen Antrag.
Die Argumente der Behörden
Die Sicht der Behörden schilderte stellvertretend Ludwig Hipp vom Landesverkehrsministerium. „Wir haben den gesetzlichen Auftrag auf das Gutachten zu reagieren“, stellte er klar. Die viel kritisierte „ungelenkte ungebremste Schussfahrt“, die zur Ermittlung des Gefährdungspotenzials herangezogen wurde, erklärte er mit Erfahrungswerten. Denn nach diesem immer gleichen Schema seien jene schweren Unfälle abgelaufen, die letztlich zu dem Erlass geführt hätten. Da müsse schon die Frage gestellt werden: „Ist das ein Kunstwerk wert?“
Dass es bisher keinen schweren Unfall gegeben habe, heiße nicht, dass auch in Zukunft nichts passiert, führte er weiter aus.
„Möglichst wenig Risiken im Straßenverkehr“ laute die Philosophie beim Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg. Dabei gelte es auch alte, alkoholisierte, oder solche Fahrer zu schützen, die aus irgend einem anderen Grund einen Fehler begehen.
Andere Hindernisse im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Schilder, seien dagegen unerlässlich. Auch stünden diese, wie Alleebäume, seitlich zum Verkehr und nicht „mitten in der Abflugstrecke“ wie der Dreispitz, hieß es zu diesem häufig genannten Argument der Dreispitz-Befürworter.
Der angeordnete Sofortvollzug wurde mit der im Gutachten dargelegten Gefährdungssituation begründet.
Die Sicht des Petitionsausschusses
Norbert Beck fand die Idee charmant, die Ortsgrenze einfach zu verschieben. Darüber hinaus schlug er vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 – einst als Übergangslösung gedacht – dauerhaft einzurichten. Dringend plädierte er dafür, mit dem Sofortvollzug zu warten, so lange die Verfahren noch laufen und Anträge gestellt werden.
Auch die Zuhörer nutzten reichlich die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihrem Unmut über die „Behördenwillkür“ Luft zu verschaffen.
Im Anschluss an die Anhörung in der Gemeindehalle begab sich die Kommission noch zu einem Vor-Ort-Termin an den Dreispitz. Dort wurde die Situation rund um den Kreisverkehr auch von oben, von der Terrasse des Wohnparks Binzen, begutachtet.
Der Petitionsausschuss wird nun in einer seiner nächsten Sitzungen, möglicherweise schon am 25. Januar, eine Empfehlung in dieser Angelegenheit aussprechen. Diese muss dann vom Landtag beschlossen werden. Rechtlich bindend sind diese Empfehlungen wegen der Gewaltenteilung nicht. In der Regel werden sie von der Regierung aber umgesetzt, wie Andreas Haas auf Nachfrage erklärte.