Binzen „Der Dreispitz gehört zu Binzen“

Weiler Zeitung

Diskussionsrunde: Kommission des Petitionsausschusses zu Gast / Stehender Applaus für Ulrich May

Das Interesse war riesig: 250 Besucher waren gestern in die Gemeindehalle Binzen gekommen, in der eine Kommission des Petitionsausschusses des Landtags Baden-Württemberg zum Thema Dreispitz-Skulptur im Kreisverkehr tagte. Bei der Diskussion um den von Behörden verfügten Abbruch des Kunstwerks kamen auch Kompromissvorschläge auf den Tisch.

Von Alexandra Günzschel

Binzen. Der Stein des Anstoßes ist sieben Meter hoch, zwölf Tonnen schwer und aus Aluminium. Er könnte sich als tödliches Hindernis erweisen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand ungebremst und ungelenkt auf ihn zurast.

Wer welche Meinung vertrat, das machte gestern in der Halle schon die Sitzordnung deutlich. Scheinbar unversöhnlich saßen sie sich gegenüber: auf der einen Seite Ulrich May, Altbürgermeister und Initiator der Petition, die er am 8. September offiziell in Stuttgart eingereicht hat, Bürgermeister Andreas Schneucker sowie Björn Reith, Anwalt der Gemeinde; auf der anderen Seite Vertreter jener Behörden, die die Beseitigung des Kunstwerks angeordnet hatten, weil es einem Gutachten zufolge als gefährlich gilt.

In der Mitte saßen die Vertreter des Petitionsausschusses: die Landtagsabgeordneten Norbert Beck, stellvertretender Leiter des Ausschusses, Jürgen Keck und Josha Frey sowie Andreas Haas, Leiter der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses. Alle hatten sie Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zu den Gästen, die von Beck in seiner Begrüßung besonders hervorgehoben wurden, gehörten die Politiker Rainer Stickelberger und Christoph Hoffmann.

„Wir können nur bewerten, ob die Behörden rechtmäßig gehandelt haben“, dämpfte Beck gleich zu Beginn allzu hohe Erwartungen. Dabei sollte es auch um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und einen möglichen Ermessensspielraum gehen.

Die Argumente von Ulrich May

Ausführlich legte Ulrich May noch einmal seine Sicht der Dinge dar: „Der Dreispitz gehört zu Binzen. Er ist ein Wahrzeichen der Gemeinde und kommt gleich nach dem Rathaus und der Kirche.“

Der Name rührt May zufolge von einem Verkehrsknotenpunkt her, der bereits 1871 in einer Karte verzeichnet war und so aussah wie die Kopfbedeckung des Alten Fritz. „Drei wichtige Verkehrsachsen laufen hier zusammen und symbolisieren auch das Dreiländereck“, argumentierte May für den Erhalt des Denkmals an Ort und Stelle.

Wichtig war ihm auch zu erwähnen, dass in den 16 Jahren, seit der Kreisverkehr besteht, kaum mehr Unfälle zu verzeichnen gewesen seien, obwohl es sich in der Zeit davor um einen Unfallschwerpunkt gehandelt hat.

May argumentierte zudem, dass ohne das Kunstwerk noch schwerere Unfälle denkbar seien, dann nämlich, wenn eine solche Schussfahrt ungehindert über den Kreisverkehr hinwegführt.

„Wo bleibt die Eingenverantwortung des Kraftfahrers fragte er außerdem. „Wir haben den Eindruck, dass hier gegen alle Vernunft ein Erlass durchgesetzt werden soll – ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände und ohne Augenmaß“, sagte May.

Am Ende seiner Rede bekam er lang anhaltenden, begeisterten und auch stehenden Applaus.

Kompromissvorschläge der Gemeinde

Dennoch zeigte sich die Gemeinde kompromissbereit. Bürgermeister Andreas Schneucker schlug vier Maßnahmen vor, um die Verkehrssicherheit rund um den Dreispitz weiter zu erhöhen:   das Kiesbett um die Skulptur könnte auf die Rasenfläche ausgeweitet werden mit einer Tiefe von 60 Zentimetern   das Anbringen von Distanzschutzplanken   Rüttelstreifen an allen vier Ästen, unterstützt durch ein gelbes Blinklicht;   eine Schutzplanke entlang der Mittelinsel. Diese Vorschläge werden nun nachgereicht.

Antrag mit der Stadt Weil auf durchgehende Ortsdurchfahrt geplant

Geplant ist außerdem ein gemeinsamer Antrag mit der Stadt Weil am Rhein auf eine durchgehende Ortsdurchfahrt an dieser Stelle. Der Kreisverkehr würde sich dann nicht mehr im Außenbereich befinden, was eine andere rechtliche Situation darstellt. Er könnte dann wie andere Kunstwerke in Kreisverkehren innerorts bestehen bleiben. Die Bebauung habe sich dort massiv verändert, begründete Schneucker diesen Antrag.

Die Argumente der Behörden

Die Sicht der Behörden schilderte stellvertretend Ludwig Hipp vom Landesverkehrsministerium. „Wir haben den gesetzlichen Auftrag auf das Gutachten zu reagieren“, stellte er klar. Die viel kritisierte „ungelenkte ungebremste Schussfahrt“, die zur Ermittlung des Gefährdungspotenzials herangezogen wurde, erklärte er mit Erfahrungswerten. Denn nach diesem immer gleichen Schema seien jene schweren Unfälle abgelaufen, die letztlich zu dem Erlass geführt hätten. Da müsse schon die Frage gestellt werden: „Ist das ein Kunstwerk wert?“

Dass es bisher keinen schweren Unfall gegeben habe, heiße nicht, dass auch in Zukunft nichts passiert, führte er weiter aus.

„Möglichst wenig Risiken im Straßenverkehr“ laute die Philosophie beim Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg. Dabei gelte es auch alte, alkoholisierte, oder solche Fahrer zu schützen, die aus irgend einem anderen Grund einen Fehler begehen.

Andere Hindernisse im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Schilder, seien dagegen unerlässlich. Auch stünden diese, wie Alleebäume, seitlich zum Verkehr und nicht „mitten in der Abflugstrecke“ wie der Dreispitz, hieß es zu diesem häufig genannten Argument der Dreispitz-Befürworter.

Der angeordnete Sofortvollzug wurde mit der im Gutachten dargelegten Gefährdungssituation begründet.

Die Sicht des Petitionsausschusses

Norbert Beck fand die Idee charmant, die Ortsgrenze einfach zu verschieben. Darüber hinaus schlug er vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 – einst als Übergangslösung gedacht – dauerhaft einzurichten. Dringend plädierte er dafür, mit dem Sofortvollzug zu warten, so lange die Verfahren noch laufen und Anträge gestellt werden.

Auch die Zuhörer nutzten reichlich die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihrem Unmut über die „Behördenwillkür“ Luft zu verschaffen.

Im Anschluss an die Anhörung in der Gemeindehalle begab sich die Kommission noch zu einem Vor-Ort-Termin an den Dreispitz. Dort wurde die Situation rund um den Kreisverkehr auch von oben, von der Terrasse des Wohnparks Binzen, begutachtet.

Der Petitionsausschuss wird nun in einer seiner nächsten Sitzungen, möglicherweise schon am 25. Januar, eine Empfehlung in dieser Angelegenheit aussprechen. Diese muss dann vom Landtag beschlossen werden. Rechtlich bindend sind diese Empfehlungen wegen der Gewaltenteilung nicht. In der Regel werden sie von der Regierung aber umgesetzt, wie Andreas Haas auf Nachfrage erklärte.

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