Binzen Es gibt Alternativen zum Abbau

Weiler Zeitung

„Dreispitz“: Petitionsausschuss unterstützt neue Lösungsansätze für Skulptur im Kreisverkehr

Entscheidung vertagt: Das Dreispitzkunstwerk von Reinhard Bombsch steht seit über eineinhalb Jahrzehnten in der Mitte des Kreisverkehrs. Bis Ende Januar wird dies mindestens weiter der Fall sein.

Von Marco Fraune

Binzen. Der Petitionsausschuss des Landtags hat in seiner gestrigen Sitzung zwar über den umstrittenen Abbau des Kreiselkunstwerks „Dreispitz“ in Binzen diskutiert. Eine Entscheidung über den möglichen Abbau ist bei der Diskussion aber noch nicht gefallen. Vielmehr wurde diese vertagt.

Der Petitionsausschuss soll in seiner nächsten Sitzung Ende Januar über die Petition entscheiden, teilte die Landtagspressestelle gestern Abend mit. Bis dahin werde es nach einer Zusage des zuständigen Ministeriums keinen Rückbau des Dreispitz geben, gab die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne) bekannt.

„Bei der Diskussion hat sich gezeigt, dass es neue Ansätze für eine Lösung ohne Beseitigung des Dreispitz gibt.“ Konkret geht es darum, wie der Kreisverkehr sicherer gemacht werden kann, ohne die Skulptur zu entfernen. In Betracht kommen laut dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Norbert Beck (CDU) Maßnahmen wie ein tiefes Kiesbett, Anpralldämpfer, Schutzplanken, Rüttelstreifen und andere Mittel, die Autofahrer auf den Kreisverkehr aufmerksam machen können. „Diese Lösungsansätze sollen nun gründlich geprüft werden – ebenso wie die Einbeziehung des Kreisverkehrs in den Ortsdurchfahrtsbereich“, heißt es in der Mitteilung der Landespressestelle. Das Gremium habe alle Argumente einbezogen.

Dass sich der Ausschuss aktuell mit dem vom Landratsamt beabsichtigten Abbau des Kunstwerks befasst, liegt im Widerstand der Bürger begründet. Binzens Alt-Bürgermeister Ulrich May ist gemeinsam mit zahlreichen Unterstützern Sturm gelaufen gegen die Bestrebungen der Behörde. Denn: Die Straßenbauverwaltung sieht in dem Dreispitz eine erhebliche Gefahr für Verkehrsteilnehmer und kommt aufgrund eines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass nur durch eine Beseitigung der gesetzlichen Pflicht zur Gefahrenabwehr Genüge getan werden könne.

Die Gemeinde Binzen hatte außerdem gegen eine Beseitigungsverfügung Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt, damit die Verfügung nicht vollzogen wird. Hierüber ist noch nicht entschieden. Vollzugsmaßnahmen, also der Abbau des Kunstwerks, sind bisher zurückgestellt – nicht zuletzt im Hinblick auf das laufende Petitionsverfahren.

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