Am Gründonnerstag, 18. April, wurde sie entlassen und kehrte zu ihrem Ehemann nach Weil am Rhein zurück. Ein gemütlicher Nachmittag auf der heimischen Terrasse schloss sich an. „Es war alles normal“, erzählte der Ehemann vor Gericht als Zeuge.
Später war der Frau nicht gut und sie legte sich ins Bett. Ihr Zustand verschlechterte sich und der Mann rief den Notarzt. Seine Frau sei plötzlich ganz blau angelaufen, schilderte er später einem Polizeiermittler. Trotz Wiederbelebungsversuchen konnte der Arzt nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Obduktion ergab, dass sie an einer Lungenembolie verstorben war.
Den wichtigsten Stellenwert in der Hauptverhandlung hatte das medizinische Gutachten eines Sachverständigen von der Uni Ulm. Dieser hatte die Krankenakte der verstorbenen Frau studiert. Im Jahr 2017 hatte sie einen leichten Schlaganfall erlitten. Dadurch sei die Disposition der Frau für Thrombosen (Blutgerinnsel) belegt. In Folge des Schlaganfalls erhielt sie bereits zum Unfallzeitpunkt blutverdünnende Medikamente. „Es gab bei der Verstorbenen Risikofaktoren – die Klinikärzte haben keinen Behandlungsfehler gemacht“, sagte der Sachverständige. Und weiter: „Eine solche Komplikation ist ausgesprochen selten. Sie tritt in weniger als einem Prozent der Fälle auf.“