Binzen Tage nach Unfall verstorben

Weiler Zeitung
Ein Gutachten gab den Ausschlag: Am Ende war der Autounfall doch nur eine „fahrlässige Körperverletzung“. Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Frau auf Parkplatz angefahren / Verfahren eingestellt

Binzen (dr). Ein eigentlich eher harmloser Verkehrsunfall – allerdings mit tragischem Ausgang – hatte sich am 13. April des vergangenen Jahres vor einem großen Möbelmarkt in Binzen ereignet. Ein 42 Jahre alter Autofahrer stand deshalb am Montag vor dem Amtsgericht in Lörrach. Ursprünglich lautete die Anklage auf fahrlässige Tötung.

Nach der Beweisaufnahme wurde die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung geändert. Gegen eine Geldbuße von 7000 Euro zu Gunsten der Verkehrswacht Lörrach wurde das Verfahren letztlich eingestellt.

Zum Ablauf des Geschehens: Der Fahrer des Autos suchte auf dem Parkplatz vor dem Möbelmarkt einen Stellplatz. Er sah, wie gerade eine Lücke frei wurde und setzte seinen Wagen zurück. Dabei übersah er eine 76 Jahre alte Fußgängerin und stieß sie um.

Sofort hätten sich der Autofahrer und dessen Ehefrau, sie arbeitet als Ärztin in einem Krankenhaus, um die gestürzte Frau gekümmert. Im Kreiskrankenhaus Lörrach wurde der Bruch des rechten Oberarmkopfs diagnostiziert. Die Verletzung wurde operativ versorgt und die Patientin einige Tage stationär behandelt.

Plötzlicher Tod am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus

Am Gründonnerstag, 18. April, wurde sie entlassen und kehrte zu ihrem Ehemann nach Weil am Rhein zurück. Ein gemütlicher Nachmittag auf der heimischen Terrasse schloss sich an. „Es war alles normal“, erzählte der Ehemann vor Gericht als Zeuge.

Später war der Frau nicht gut und sie legte sich ins Bett. Ihr Zustand verschlechterte sich und der Mann rief den Notarzt. Seine Frau sei plötzlich ganz blau angelaufen, schilderte er später einem Polizeiermittler. Trotz Wiederbelebungsversuchen konnte der Arzt nur noch den Tod der Frau feststellen. Die Obduktion ergab, dass sie an einer Lungenembolie verstorben war.

Den wichtigsten Stellenwert in der Hauptverhandlung hatte das medizinische Gutachten eines Sachverständigen von der Uni Ulm. Dieser hatte die Krankenakte der verstorbenen Frau studiert. Im Jahr 2017 hatte sie einen leichten Schlaganfall erlitten. Dadurch sei die Disposition der Frau für Thrombosen (Blutgerinnsel) belegt. In Folge des Schlaganfalls erhielt sie bereits zum Unfallzeitpunkt blutverdünnende Medikamente. „Es gab bei der Verstorbenen Risikofaktoren – die Klinikärzte haben keinen Behandlungsfehler gemacht“, sagte der Sachverständige. Und weiter: „Eine solche Komplikation ist ausgesprochen selten. Sie tritt in weniger als einem Prozent der Fälle auf.“

Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Amtsrichter Rapp stufte nach diesen Ausführungen die Anklage auf „fahrlässige Körperverletzung“ herab. Auch sei die Schuld des Angeklagten nicht sehr schwer. Der Richter schlug die Einstellung des Verfahren gegen eine Geldauflage vor.

Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger stimmte der Beschuldigte zu. Schließlich wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 7000 Euro, zu zahlen an die Verkehrswacht Lörrach, eingestellt.

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