Binzen Vielfalt an Wohnformen bevorzugt

Weiler Zeitung
Auf dem Gelände der alten Sportplätze soll ein Wohngebiet entstehen.Foto: Alexandra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Bekanntmachung: Bewerbungsverfahren zur Konzeptvergabe / Ideen für Baugebiet Kandergrund gesucht

Binzen. Die Gemeinde Binzen beabsichtigt, auf der ehemaligen Sportplatzfläche im Westen des Gemeindegebiets das neue Baugebiet „Kandergrund“ in drei Abschnitten (Höfe) zu errichten. Es soll ein attraktives Neubaugebiet mit typologischer Vielfalt an Wohnformen und kreativen Ideen entstehen, heißt es. Die offene Konzeptvergabe mit einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren wird zunächst für den Hof 1 durchgeführt. Der Gemeinderat Binzen hat kürzlich die Bewerbergemeinschaft „Anker Hof 1“ als Anker bestimmt. Diese erhält eine Reservierung für die Häuser 11 und 15.

Nun werden für die verbleibenden Baufenster 12, 13, 14 und 16 die Anlieger gesucht. Diese müssen die Ankerkonzeption beachten, die voraussichtlich am 8. Juni auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wird. Die Konzeption betrifft vor allem Vorgaben zur Art und Weise der Realisierungen der Tiefgarage, der gemeinschaftlichen Freianlagen sowie der Wärmeversorgung. Das Auswahlverfahren richtet sich nach den auf der Homepage der Gemeinde (www.binzen.de/kandergrund) veröffentlichten Verfahrensunterlagen, insbesondere nach der Unterlage „Verfahren zur Auswahl der Anliegerprojekträger“ in der Fassung vom 30. März. Maßgeblich für die Entscheidung sind die dort ausgewiesenen Mindestanforderungen und Auswahlkriterien.

Wiederkaufsrecht der Gemeinde Binzen

Der Gemeinderat trifft die Auswahl für die jeweiligen Anlieger in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines Beratungsgremiums, das seinerseits mit Mitgliedern des Gemeinderats, des Lörracher Vorsitzenden der Architektenkammer Baden-Württemberg sowie den dieses Verfahren begleitenden Architekten besetzt ist.

Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt erst nach Vorliegen der Bauanträge. Die Gemeinde wird sich in den Kaufverträgen ein Wiederkaufsrecht vorbehalten, das sie berechtigt, das Kaufgrundstück frühestens nach Ablauf von etwa 80 Jahren innerhalb eines noch zu bestimmenden Zeitfensters zurückzukaufen. Als Wiederkaufspreis für das Grundstück ist der inflationsbereinigte Kaufpreis vorgesehen. Für die mit dem Grundstück verbundenen Bauwerke verpflichtet sich die Gemeinde zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe des vollen Verkehrswerts.

Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden.

Nähere Informationen zum Baugebiet „Kandergrund“ und zu den Rahmenbedingungen der offenen Konzeptvergabe in Form des Anker- und Anliegerverfahrens können auf der Homepage der Gemeinde Binzen unter www.binzen.de/kandergrund abgerufen werden. Dort sind auch Vorlagen für die Bewerbungsschreiben als Anlieger hinterlegt.

Die Ankerkonzeption für den Hof 1 wird den am Anliegerverfahren Interessierten voraussichtlich am 8. Juni ausführlich in einer Veranstaltung öffentlich vorgestellt.

 Alle Personen und Unternehmen, die sich für die Anliegerprojekte interessieren, werden gebeten, die in deutscher Sprache abzufassende Bewerbung spätestens bis zum 21. Juni schriftlich im Original und unter Beifügung von zwei gebundenen Kopien sowie in elektronischer Form auf CD-ROM oder USB-Stick persönlich oder postalisch bei der verfahrensleitenden Stelle einzureichen: Dominik Kiesewetter, Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen, Tel. 07621/66 08 10, Fax 07621/66 08 99 10, E-Mail: kandergrund@binzen.de. Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt, heißt es. Die Auswahlentscheidungen sollen Anfang August erfolgen.

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