Vorhaben bestens bekannt
Jochen Sutter vom Bauamt Schopfheim führte ein: „Das Bauvorhaben ist hier bestens bekannt.“ Er erinnerte daran, dass ein Investor vor 14 Monaten, im Februar 2023, eine erste Bauvoranfrage eingereicht hatte. Wegen erheblicher Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Lus II“ konnte das Einvernehmen nicht erteilt werden: Die nördliche Baugrenze wurde erheblich überschritten, ebenso die Traufhöhe. „Die Bauvoranfrage wurde von der Baurechtsbehörde in Lörrach abgelehnt, rief Sutter im Ausschuss in Erinnerung. Danach reichten die Antragsteller einen Bauantrag mit geänderter Lage des geplanten Gebäudes innerhalb der Baugrenzen ein. In der Sitzung im Juli vergangenen Jahres wurde das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben jedoch erneut nicht erteilt wegen, da das Attikageschosses gemäß Bebauungsplan unzulässig war und die festgesetzte Traufhöhe um fast drei Meter auf 9,25 Meter überschritten wurde. „Die Baurechtsbehörde in Lörrach lehnte auch diesen Bauantrag ab“, berichtete Sutter.
Jetzt ist allerdings alles anders. Die Baurechtsbehörde in Lörrach teilte nun mit, dass sie das geplante Bauvorhaben anhand der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Lus II“ noch einmal genau geprüft hat. Dabei stellte die Behörde fest, dass die Festsetzung der Traufhöhen nur für das ausgewiesene Wohngebiet südlich der Schwarzwaldstraße gilt. Für den Bereich, in dem das Boardinghaus geplant ist, sei indes gar keine Traufhöhe festgesetzt – sodass folglich auch eine kleine Überschreitung derselben vorliegen könne, heißt es jetzt. Sprich: Das Vorhaben gilt nun als zulässig.