Bürgerentscheid zur Windkraft in Schliengen Alles blickt nach Schliengen

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Windkraftanlage Foto: Pixabay

m Wein- und Erholungsort entscheiden die Bürger am Sonntag darüber, ob drei Windräder auf gemeindeeigenen Flächen am Blauen gebaut werden.

Das ganze Markgräflerland schaut am Sonntag nach Schliengen. 4830 Wahlberechtigte sind aufgerufen am Sonntag, 18. Februar, beim Bürgerentscheid zum Thema Windkraft am Blauen abzustimmen. Dabei geht es jedoch nur um die drei auf Waldflächen im Besitz der Gemeinde geplanten Windräder.

„Sind Sie ,gegen’ eine Windkraftnutzung auf im Eigentum der Gemeinde Schliengen stehenden Grundstücken auf dem Blauen?“, lautet die Frage beim Bürgerentscheid.

Das Interesse am Bürgerentscheid ist groß, bis Freitagmittag haben schon 890 Wahlberechtigte Briefwahl beantragt.

Hintergrund

Der Schliengener Gemeinderat hat im Juni beschlossen, Flächen im Gemeindewald für den Bau von Windrädern zu verpachten. Die Interessengemeinschaft Lebensraum Blauen hat daraufhin rund 1100 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt und damit den Bürgerentscheid auf den Weg gebracht.

Was bedeutet „Ja“?

Wer mit „Ja“ stimmt, spricht sich gegen die Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Flächen aus, das heißt auch gegen eine Verpachtung zu diesem Zweck. Wenn die Mehrheit (es gilt außerdem ein Quorum von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten) mit „Ja“ stimmt, dann wird der Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2023 aufgehoben. Wenn das Quorum nicht erreicht wird, ist das Ergebnis für den Gemeinderat nicht verbindlich.

Das heißt aber nicht, dass gar keine Windenergieanlagen auf dem Blauen gebaut werden können. Fünf Windenergieanlagen plant die Gesellschaft Bürgerwindpark Blauen unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids, vorrangig auf staatlichen Forstflächen. Auf die Planung auf diesen Flächen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Was bedeutet „Nein“?

Wer mit „Nein“ stimmt, spricht sich für die Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Flächen aus. Wenn die Mehrheit mit „Nein“ stimmt, bleibt der Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2023 gültig. Dann kann die Gemeinde Flächen auf dem Blauen, Gemeindegebiet Schliengen, Gemarkung Obereggenen an die Bürgerwindpark Blauen verpachten. Darauf können dann bis zu drei Windenergieanlagen errichtet werden – zusätzlich zu den fünf Anlagen, die auf weiteren Flächen am Hochblauen geplant werden.

Wer darf abstimmen?

Stimmberechtigt sind alle Bürger der Gemeinde Schliengen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Schliengen wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates haben. Wahllokale sind im Bürger- und Gästehaus Schliengen im großen Saal und im Leseraum, in der Schlossgartenhalle Liel, in der Schule in Niedereggenen, in der Blauenhalle Obereggenen sowie in der Ortsverwaltung Mauchen.

Verbindlichkeit?

Es „gewinnt“ die Seite, für die mehr gültige Stimmen abgegeben wurden, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Nach dieser Regelung müssen also mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten hinter der mehrheitlich getroffenen Entscheidung stehen. Nur dann ist das Ergebnis für den Gemeinderat und die Verwaltung verbindlich. Wird dieses Quorum von 20 Prozent oder 1449 Stimmen nicht erreicht, dann entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

Was ist geplant?

Die Bürgerwindpark Blauen hat bei einer Ausschreibung den Zuschlag für vier Windkraftstandorte auf Flächen von ForstBW bekommen. Darüber hinaus sind vier weitere Windkraftstandorte – drei davon auf Gemarkung Obereggenen – geplant. Ein weiterer Standort liegt auf der Grenze von Staatswald und Müllheimer Stadtwald. Der Müllheimer Gemeinderat hat dem Vorhaben an diesem Standort zugestimmt. Hinter der Projektgesellschaft stehen zu gleichen Teilen die Genossenschaften EWS, Bürgerwindrad Blauen – Erneuerbare Energie und Bürger-Energie Südbaden (BEGS).

Die Standorte der acht Windräder am Blauen: Der Bürgerentscheid betrifft nur die Anlagen 6, 7 und 8. Foto: Maps4News/Anlicker

Pachteinnahmen

Die Kommunen erhalten für die Bereitstellung eines Grundstücks pro Windrad-Standort eine Mindestpacht von 100 000 Euro in den ersten acht Jahren beziehungsweise einen Anteil von elf Prozent. In den Folgejahren steigt die Pacht bis zum 15 Jahr auf 110 000 Euro (13 Prozent) und 120 000 Euro (15 Prozent) ab dem 16. Jahr.

Die geplanten Windräder

Leistung:
 jeweils 7 Megawatt Rotordurchmesser:
 175 Meter Nabenhöhe:
 180 Meter Gesamthöhe:
 270 Meter Stromertrag:
 12 000 Megawattstunden pro Jahr und Anlage  

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