Das heißt aber nicht, dass gar keine Windenergieanlagen auf dem Blauen gebaut werden können. Fünf Windenergieanlagen plant die Gesellschaft Bürgerwindpark Blauen unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids, vorrangig auf staatlichen Forstflächen. Auf die Planung auf diesen Flächen hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Was bedeutet „Nein“?
Wer mit „Nein“ stimmt, spricht sich für die Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Flächen aus. Wenn die Mehrheit mit „Nein“ stimmt, bleibt der Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juni 2023 gültig. Dann kann die Gemeinde Flächen auf dem Blauen, Gemeindegebiet Schliengen, Gemarkung Obereggenen an die Bürgerwindpark Blauen verpachten. Darauf können dann bis zu drei Windenergieanlagen errichtet werden – zusätzlich zu den fünf Anlagen, die auf weiteren Flächen am Hochblauen geplant werden.
Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt sind alle Bürger der Gemeinde Schliengen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Schliengen wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates haben. Wahllokale sind im Bürger- und Gästehaus Schliengen im großen Saal und im Leseraum, in der Schlossgartenhalle Liel, in der Schule in Niedereggenen, in der Blauenhalle Obereggenen sowie in der Ortsverwaltung Mauchen.