Darüber hinaus stellen sich gleich mehrere Fragen: Ist der ausgewählte Baum überhaupt geeignet? Wer stellt den Baum auf? Sind es Privatpersonen, oder ist es ein Verein? Wer ist für die so genannte Verkehrssicherung verantwortlich?
Gemeinde wenig geneigt, haftbar gemacht zu werden
Und da kommt die Gemeinde ins Spiel. Da die meisten Bäume auf Gemeindegrundstücken wie zum Beispiel Verkehrsinseln aufgestellt werden, ist auch die Gemeinde als Grundstücksbesitzer haftbar für eventuelle Schäden (Paragraf 836 BGB).
Und diese zeigt wenig Neigung, haftbar gemacht zu werden, bestätigt die Leiterin des Ordnungsamts. Daher kam es zur Anfrage an die Ortsverwaltungen.
Umfrage bei Nachbargemeinden soll mehr Klarheit bringen
Da man sich in der Gemeinde bisher nicht mit diesem Themenkreis beschäftigt hat, will Nabbefeld bei den Nachbarn anfragen, wie diese das handhaben.
Klar wurde im Gespräch auch, dass die Gemeinde mit ihrer Anfrage unter Umständen eine Pandora-Büchse mit nicht absehbaren Folgen geöffnet hat.
In Efringen-Kirchen selbst werden keine Bäume aufgestellt. Maibäume gibt es in den Teilorten Blansingen, Egringen, Mappach, Welmlingen und Wintersweiler von unterschiedlichen Gruppierungen.