Efringen-Kirchen Bewertungen kosten bald mehr Geld

Silke Hartenstein
Der Gutachterausschuss legt unter anderem den Wert von Grundstücken fest. Foto: Daniel Hengst

Für die Arbeit des Gutachterausschusses soll sich künftig mehr an den den Gebühren der frei am Markt tätigen Sachverständigen und Gutachter orientiert werden.

Die Gebühren des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Weil am Rhein sollen erhöht und an die aktuellen Wertverhältnisse im Markt angepasst werden. Hierbei nimmt man Bezug auf die Gebührenhöhen von frei im Markt tätigen Sachverständigen.

Nun werden alle dem Gutachterausschuss angehörenden Kommunen dazu angehört, auch Efringen-Kirchens Gemeinderat stimmte dem zu. „Die Anpassung scheint gerechtfertigt“, befand dort Bauamtsleiter Ulrich Weiß. Nach Anhörung aller zum Gutachterausschuss gehörenden Kommunen trifft der zuständige Gemeinderat Weil den Beschluss dazu.

Anpassung gerechtfertigt

Im Zuge der kommenden Grundsteuerreform in 2025 wurden im Landkreis Lörrach ab Januar 2022 die drei interkommunalen Gutachterausschüsse Weil, Rheinfelden und Lörrach eingerichtet. Seitdem bilden Weil am Rhein, Efringen-Kirchen, Kandern, Bad Bellingen, Schliengen, Malsburg-Marzell und die Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Weil am Rhein.

Unabhängige Bewertung

Auf interkommunaler Ebene ist der Gutachterausschuss dafür zuständig, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über die Auswertung der Kaufpreissammlung für Transparenz auf den Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu den ermittelten Bodenrichtwerten des Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Weil werden die für die Wohnnutzung ermittelten Richtwerte angezeigt, des weiteren die Daten für sonstige Nutzungsarten wie beispielsweise gewerbliche Bauflächen im Innenbereich oder Acker- und Grünland im Außenbereich.

Weniger Wertgruppen

Die bestehende Gutachterausschussgebührensatzung aus dem Jahr 2010 weist bislang 30 Wertgruppen innerhalb einer Spannweite von bis zu 15 000 Euro und über fünf Millionen Euro auf. Laut der Gebührenkalkulation durch das Unternehmen Allevo Kommunalberatung wird die Anzahl der Wertgruppen nun auf elf verringert. Die niedrigste liegt bei bis zu 25 000 Euro, die höchste bei über fünf Millionen Euro.

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