Efringen-Kirchen Den Isteiner Klotzen nicht verbauen

Weiler Zeitung
Der Isteiner Klotz ist der markanteste Punkt der Ortschaft. Foto: Zoë Schäuble

Ortschaftsrat: Bauvoranfrage vom Rat abgelehnt / Innenraumverdichtung grundsätzlich erwünscht

Der Klotzen ist das weithin sichtbare Markenzeichen Isteins. Direkt am nördlichen Ortseingang gelegen, überragt er die Ortschaft. Dass der Blick auf ihn frei bleiben und nicht verbaut werden soll, darüber waren sich in der jüngsten Ortschaftsratssitzung die Mehrheit der Räte und Bürger einig.

Von Zoë Schäuble

Istein. Mit einer Bauvoranfrage traten der Lörracher Architekt Christian Mauch vom gleichnamigen Architekturbüro und die Isteiner Grundstückseigentümerin an den Ortschaftsrat heran. Auf dem Grundstück an der Neuen Straße 86 soll gebaut werden. Geplant hatte Mauch den Neubau von Reihen-, Doppelhaus- und Einfamilienhäusern. 13 Parteien könnten künftig in den Gebäuden Platz finden. Derzeit steht auf dem knapp 4000 Quadratmeter großen Grundstück ein Gebäude mit zwei Mietwohnungen. „Eigentlich ist es verschwenderisch, auf so einem großen Grundstück nur ein Wohnhaus unterzubringen“, sagte Isteins Ortsvorsteherin Daniela Britsche. Bevor es das Wohnhaus gab, befand sich auf dem direkt neben dem Isteiner Sportplatz gelegenen Grund eine Tankstelle mit kleinem Gastrobetrieb. „Ein Treffpunkt für das Dorf“, erinnerte sich Britsche.

Innenraum soll maßvoll verdichtet werden

Im Zuge der Innenraumverdichtung wurde nun also geplant und der für das Gebiet gültige Bebauungsplan „Vorlandung“ konsultiert. Der Plan stammt allerdings aus den 70er-Jahren und sieht für das Grundstück Gebäude vor, die eingeschossig sind. „Mit dieser Einschränkung kommen wir allerdings nicht klar. Wir bräuchten zwei Geschosse, die beide voll nutzbar sind“, erklärte Mauch. Wohnhäuser mit einem Stockwerk sowie einem zusätzlichen Kniestock ergäben eine Wohnfläche von rund 110 Quadratmetern pro Einheit. Ziel sei es, bezahlbaren Wohnraum für die junge Generation zu schaffen und Istein attraktiv zu gestalten, ergänzte die Grundstückseigentümerin. Stellplätze für die zu den Wohneinheiten gehörigen Pkws würden entlang der Straße geschaffen.“ Das Gebiet als solches wäre dann autofreie Zone“, verdeutlichte Mauch.

Bebauungsplan ist nicht mehr zeitgemäß

Mit dem Abriss des derzeit auf dem Grund befindlichen Zwei-Familien-Hauses mit Doppelgarage und dem geplanten Neubau erspare man etliches an Erschließungsfläche und könnte bereits bestehenden Baugrund nutzen. „Was die Kosten natürlich verringert“, erklärte die Grundstückseigentümerin. Efringen-Kirchens Bauamtsleiter Marc Braun begrüßte zwar den Vorschlag, auf dem Grundstück Änderungen vorzunehmen, verwies aber auf die Rechtsgültigkeit des in die Jahre gekommenen Bebauungsplans. „Die Planung sieht einige Überschreitungen des Plans vor und das letzte Wort hat die Baurechtsbehörde.“ Als besonders diffiziles Vorhaben wertete Braun die Vollgeschossigkeit einer zweiten Etage: „In der Vergangenheit hat das Landratsamt solchen Anliegen in der Regel nicht zugestimmt.“ Im rund 45 Jahre alten Plan ist zudem keine Baugrenze im rückwärtigen Bereich des Grundstücks eingezeichnet, was die Beurteilung durch die Baurechtsbehörde ebenfalls unvorhersehbar mache. Mauch: „Die Situation hat sich innerhalb der vergangenen 40 Jahre verändert, die Welt dreht sich weiter.“ Als nicht mehr zeitgemäß empfanden auch die Räte den Bebauungsplan und werteten die Innenraumverdichtung, die in diesem Zusammenhang eine Erschließung von neuem Baugrund umginge, als sinnvoll. Dennoch stimmten vier der anwesenden Räte und damit die Mehrheit gegen die Bauvoranfrage.

Was die Isteiner Räte und Bürger sagen

Isteiner Bürger und Anwohner der angrenzenden Gebiete wünschten sich eine optisch passende Siedlung, Reihenhäuser, so der Konsens, passten nicht in die Ortschaft. „Wir wollen zudem kein Dorf im Dorf“, präzisierte ein Isteiner. Neben der Befreiung der Geschossigkeit sieht die Bauvoranfrage zudem die Überschreitung der Grundflächenzahl, das Unterschreiten der bestehenden Baulinie, das Überschreiten der Dachneigung sowie die Befreiung von der vorgeschriebenen Gaubenhöhe und -breite vor. Vor dem Klotzen in die Höhe zu bauen und so den freien Blick auf die Erhebung zu versperren, könne zudem nicht die Lösung sein, argumentierte ein Anwohner. Ratsmitglied Florian Hanke überlegte, wie die sichere Erreichbarkeit der von der Straße abseits gelegenen Gebäude im Notfall gewährleistet würde. „Was passiert, wenn es in der letzten Reihe brennt?“ Die vorgesehenen Straßen seien für die Fahrzeuge der örtlichen Feuerwehr zu schmal. Allerdings müssten lediglich 30 Meter mit dem Schlauch überbrückt werden und eine Installation eines Hydranten im Gebiets sei möglich, so Mauch.

Trotz der Ablehnung der Räte wird die Bauvoranfrage im November im Technischen Ausschuss diskutiert..

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