Das kam bei einer Öffentlichkeitsinformation des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee am Donnerstagabend im Lörracher Landratsamt zur Sprache. „In Abbaugebieten ist eine andere Nutzung ausgeschlossen“, erklärte Michael Freitag vom Regionalverband zu den Begriffen. Bei einem Sicherungsgebiet geht es darum, wie der Name schon sagt, die Fläche erst einmal zu sichern – „so dass dort etwa kein Gewerbegebiet entstehen kann“. Dabei denkt man längerfristig: „Auf dieser Sicherungsfläche könnte, nach einer weiteren Fortschreibung, etwa 2035 oder 2040 ein weiteres Abbaugebiet ausgewiesen werden“, so Freitag.
Die beiden Flächen liegen zwischen dem alten Abbaustandort des Isteiner Kalkwerks und der Steinbruch-Erweiterung, die 2016 genehmigt wurde und der ein Bürgerentscheid vorausging. Dort wird noch nicht abgebaut, derzeit läuft laut Freitag die Erschließung. „Der Standort ist damit aber langfristig gesichert.“