Efringen-Kirchen (cre/ilz/fie). Das Egringer Gremium segnete die geplante Neufassung der Friedhofssatzung ab, allerdings mit einer Einschränkung: Bei der Bestimmung, aus welchen Materialien die Särge und Urnen bestehen müssen, wünschte man sich einstimmig den Erhalt der alten Fassung. Diese zielt darauf ab, dass die Särge generell aus Material zu bestehen haben, welches während der Ruhezeit verrottet. In der neuen Fassung wird explizit von „leicht abbaubarem Material“ gesprochen. Im Gremium war man einheitlich der Auffassung, dass dadurch das Angebot der Bestatter eingeschränkt werde. Auch die „Kleiderordnung“, nach der die Bekleidung der Leichen lediglich aus Papierstoff oder Naturtextilien bestehen dürfe, wurde für fragwürdig gehalten.