Andere wiederum, die wie Ortsvorsteherin Joelle Kammerer in direkter Nachbarschaft zur Kirche wohnen, erklärten, dass sie sich vom Glockenläuten nicht gestört fühlen. Die Forderung Höferlins, die Dezibelzahl der Glocken abzusenken, mit dem Hinweis darauf, dass es dafür Grenzen gebe, wurde ergebnislos diskutiert.
Harald Hofmann sagte zu, dass etwas geschehen werde, man aber erst mit dem Pfarrer sprechen wird. Ortsvorsteherin Kammerer favorisierte im Sinne einer einvernehmlichen Lösung das Abstellen der Kirchenglocken in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte bezüglich des sogenannten Zeitläutens bereits im Jahr 1992, dass das „Zeitschlagen von Kirchturmuhren“ während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) grundsätzlich den allgemein geltenden Anforderungen des Immissionsschutzrechts unterliege. „Einzelgeräusche“ von mehr als 60 Dezibel seien nachts nicht zulässig. Allerdings – und das ist die Crux – nur in Wohngebieten. Auf den Dorfkern von Wintersweiler ist der entsprechende Passus nicht anwendbar, da es sich dabei um ein Mischgebiet handelt.