Efringen-Kirchen Durch nächtliches Läuten der Glocke gestört

Weiler Zeitung
Die Kirche in Wintersweiler: Bisher läuten die Glocken auch nachts. Foto: Reinhard Cremer Foto: Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Wintersweiler Dorfgremium diskutiert Aussetzen des Glockenläutens zwischen 22 und 6 Uhr

Wintersweiler (cre). Nicht jedem scheint das Läuten der Kirchenglocken zum Anzeigen der Zeit zu gefallen, denn so mancher fühlt sich dadurch in seiner Nachtruhe gestört. Das wurde deutlich durch eine Wortmeldung von Neu-Ortschaftsrat Uwe Höferlin in der ersten Sitzung des Wintersweiler Ortschaftsrates nach dessen Konstituierung im vergangenen Monat.

Höferlin forderte, das Läuten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr morgens zu unterlassen, oder alternativ dazu den dadurch entstehenden Geräuschpegel wirksam zu senken. Offensichtlich hatte sich sein Ansinnen, obwohl dieses nicht auf der Tagesordnung stand, bereits vor der Sitzung herumgesprochen. Mehrere Zuhörer, die sonst nicht bei den Sitzungen anwesend sind, äußerten sich zu dem Thema.

Pfarrer soll involviert werden

Der Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Harald Hofmann, bestätigte, dass man seitens der Kirchengemeinde im Gespräch sei, jedoch die Rückkehr von Pfarrer Martin Braukmann aus dem Urlaub abwarten müsse.

Hofmann äußerte sein Unverständnis darüber, dass das Thema „jetzt plötzlich“ hochkomme, nachdem sich über Jahrzehnte niemand, auch nicht der Fragesteller selbst, beschwert habe. Schließlich sei nichts am Turm verändert worden.

Zudem glaube er nicht, dass sich wirklich so viele Einwohner wie angegeben von der Kirchturmuhr beziehungsweise dem Glockenläuten gestört fühlen.

Beeinträchtigung der Gesundheit

Eine neben der Kirche wohnende Zuhörerin klagte über Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. Sie arbeite im Schichtdienst und finde nachts keine Ruhe, wenn sie spätabends nach Hause gekommen sei und am Morgen wieder arbeiten müsse.

Andere wiederum, die wie Ortsvorsteherin Joelle Kammerer in direkter Nachbarschaft zur Kirche wohnen, erklärten, dass sie sich vom Glockenläuten nicht gestört fühlen. Die Forderung Höferlins, die Dezibelzahl der Glocken abzusenken, mit dem Hinweis darauf, dass es dafür Grenzen gebe, wurde ergebnislos diskutiert.

Harald Hofmann sagte zu, dass etwas geschehen werde, man aber erst mit dem Pfarrer sprechen wird. Ortsvorsteherin Kammerer favorisierte im Sinne einer einvernehmlichen Lösung das Abstellen der Kirchenglocken in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte bezüglich des sogenannten Zeitläutens bereits im Jahr 1992, dass das „Zeitschlagen von Kirchturmuhren“ während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) grundsätzlich den allgemein geltenden Anforderungen des Immissionsschutzrechts unterliege. „Einzelgeräusche“ von mehr als 60 Dezibel seien nachts nicht zulässig. Allerdings – und das ist die Crux – nur in Wohngebieten. Auf den Dorfkern von Wintersweiler ist der entsprechende Passus nicht anwendbar, da es sich dabei um ein Mischgebiet handelt.

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