Wie das Bundesverkehrsministerium in seinem Antwortschreiben nun erläuterte, müssen nach der Ordnung für die International Eisenbahnbeförderung von gefährlichen Gütern (RID) „Terminalbereiche, Plätze, Rangierbereiche, et cetera, die für das zeitweilige Abstellen der Beförderung von gefährlicher Güter verwendet werden, ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein.“ Die Anfrage der beiden Grünen-Abgeordneten habe nun das Ministerium zum Anlass genommen, das Eisenbahnbundesamt (EBA) auf die geschilderte Situation hinzuweisen und um Überprüfung zu bitten.
Da das Ergebnis dieser Überprüfungen im Antwortschreiben nicht weiter erläutert wurde, wurde nun eine weitere Rückfrage an das Verkehrsministerium gestellt, mit der Bitte das Ergebnis der Überprüfung offen zu legen. „Ich gehe davon aus, dass das EBA dieser Forderung zur Überprüfung möglichst schnell nachkommt. Eine Aufklärung ist dringend notwendig und eine zugespitzte Situation rund um den Bahnhof Efringen-Kirchen, wie in diesem Sommer, sollte in Zukunft vermieden werden“, unterstreicht Frey in einer Pressemitteilung. Nun gelte es, die nächste Antwort des Ministeriums abzuwarten.