Efringen-Kirchen Gefährlicher Eingriff in Luftverkehr

Weiler Zeitung
Wer mit starken Taschenlampen in die Kanzel von Hubschraubern leuchtet, muss sich vor Gericht wegen Eingriffs in den Flugverkehr verantworten. Symbolfoto: sba/Patrick Lux Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Acht Monate auf Bewährung für Blendungen von Hubschrauberpiloten

Rebland (dr). Als versuchter gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr wurden die Blendungen gegen einen Hubschrauber von der Staatsanwaltschaft Lörrach angeklagt. In einer kleinen Reblandgemeinde hatte im Juli und August 2017 ein 34 Jahre alter Mann mit einer starken Taschenlampe in die Kanzel eines vorbeifliegenden Hubschraubers geleuchtet. Jetzt wurde er vom Amtsrichter in Lörrach zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Nachtsichtgerät durch grelles Licht ausgefallen

Die ersten Taten fanden am 22., 23. und 26. August 2017 statt. Es war schon dunkel und der Helikopter befand sich jeweils mit dem Piloten, einem Rettungsassistenten und dem Notarzt an Bord auf dem Rückflug zum Flughafen Basel. Durch den weiß-bläulichen Lichtstrahl sei der Pilot geblendet worden. Das Nachtsichtgerät sei wegen des grellen Lichteinfalls ausgestiegen, berichtete der Pilot als Zeuge. Beim vierten Vorfall am 2. August 2017 war es um 21.15 Uhr noch nicht dunkel. So konnte der Pilot die Quelle der Lichtblitze „wie von einem Stroboskop“ eindeutig identifizieren.

Bei einer Hausdurchsuchung des Angeklagten wurden tatsächlich drei starke Taschenlampen gefunden.

Lichtangriffe auf gegen Nachbarsfamilie

Eine verfügte über eine Stroboskopfunktion. Zeitnah zu den Leuchtangriffen gegen den Hubschrauber waren auch Lichtangriffe gegen eine Nachbarsfamilie erfolgt. Diese Nachbarn hatten die Leuchtangriffe auf Videos aufgenommen, die dem Gericht vorlagen.

Weitere Anklagepunkte waren die wiederholten Beleidigungen der Nachbarsfrau im Juni 2018. Nach den Vorfällen hatte die Nachbarin im Juli 2018 eine Gewaltschutzanordnung beim Familiengericht mit einem Kontaktverbot beantragt und erhalten. Das hielt den Beschuldigten nicht davon ab, nach dem 9. Oktober 2018 mehrfach bei der Frau anzurufen.

Das einzige, was der Angeklagte zu den Vorwürfen sagte, war: „Ich war es nicht!“ Der Angeklagte sitzt nach dem Abbruch der Schule ohne Abschluss seit 17 Jahren zu Hause bei seinen Eltern. „Eine Ausbildung schaffe ich nicht“, sagte er.

In einer akribischen Beweisaufnahme konnten dem Angeklagten alle Taten nachgewiesen werden. Wegen Beleidigung ist der Angeklagte zweifach einschlägig vorbestraft.

Der Staatsanwalt forderte für die Lichtangriffe gegen den Hubschrauber eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Für die beiden anderen Komplexe eine Strafe von 80 Tagessätzen je zehn Euro. Der Verteidiger stellte keinen strafmildernden Antrag.

„Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass sich die Taten wie angeklagt abgespielt haben“, sagte Amtsrichter Dietrich Bezzel. Mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung ging der Richter über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Ferner muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen.

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