Bauamtsleiter Ulrich Weiß informierte die Gemeinderäte über die lange Geschichte des Doppelhauses. „Der erste Bauantrag stammt vom 14. September 2018“, erklärte Weiß. In der Folge sei der Bauantrag abgeändert, dann der Bau eingestellt und der Antrag zurückgezogen worden. Nach nochmaliger Änderung sei der Bau erneut eingestellt worden, konnte letztendlich allerdings fertiggestellt werden. Das Landratsamt habe seine Zusage versagt, das Regierungspräsidium Freiburg (RP) habe jedoch nach einem Vor-Ort-Termin den Vermerk gemacht, dass der Bauantrag nach nochmaliger Vorlage positiv entschieden werden könnte. Das RP führte an, dass Änderungen im Dachbereich, was dieses als zweites Vollgeschoss erscheinen lassen würde, bei anderen Gebäuden Zustimmung fanden, ebenso wie die Veränderung der Auffüllung des Grundstückes. Diese erfolgte etwa um einen halben Meter mehr als bei Nachbargrundstücken. Die Auswirkung sei, dass das Kellergeschoss ein drittes Vollgeschoss ergebe. „Der Bebauungsplan sieht ein Vollgeschoss und Dach vor“, sagte Weiß dem Gemeinderat und deutete noch auf die Baukubatur hin, die bei dem Doppelhaus sehr wuchtig wirke.
Der Technische Ausschuss (TA), der in Bauangelegenheiten eigentlich final entscheidet, hatte dies an den Gemeinderat weitergegeben. Problem war dort zudem, dass es für die Stützmauer in dieser Form keine Baugenehmigung gebe. Hinzu kam, dass Ortsvorsteher Jens Lauber im TA die Meinung des Ortschaftsrats vortrug, dies aus Gründen der Befangenheit nicht gedurft hätte. Wichtigster Punkt war jedoch, dass auf die Gemeinde durch einen möglichen Rechtsstreit Kosten zukommen würden.