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Efringen-Kirchen Gemeinderat steuert Konflikt an

Daniel Hengst
Die massive Bauweise des Doppelhauses hebt die drei Etagen hervor, was Ortschafts- und Gemeinderäte stört, denn erlaubt sind lediglich ein Vollgeschoss sowie der Dachausbau. Auch die Geländeaufschüttung ist deutlicher als bei Nachbarn. Foto: Daniel Hengst

Ein Nein gibt es für den Nachtrag zum Baugesuch für ein bezogenes Doppelhaus.

Mit zehn zu neun Stimmen lehnte der Gemeinderat Efringen-Kirchen in seiner Sitzung am Montagabend die Befreiung vom Bebauungsplan „Hinterm Dorf II“ für ein Doppelhaus in Huttingen in der Straße „Am Sattel“ ab. Offen ließen die Räte, ob sie ihre Entscheidung gerichtlich durchsetzen wollen, sollten Landratsamt und Regierungspräsidium den Wünschen der Bauherren nachgeben.

Bauamtsleiter Ulrich Weiß informierte die Gemeinderäte über die lange Geschichte des Doppelhauses. „Der erste Bauantrag stammt vom 14. September 2018“, erklärte Weiß. In der Folge sei der Bauantrag abgeändert, dann der Bau eingestellt und der Antrag zurückgezogen worden. Nach nochmaliger Änderung sei der Bau erneut eingestellt worden, konnte letztendlich allerdings fertiggestellt werden. Das Landratsamt habe seine Zusage versagt, das Regierungspräsidium Freiburg (RP) habe jedoch nach einem Vor-Ort-Termin den Vermerk gemacht, dass der Bauantrag nach nochmaliger Vorlage positiv entschieden werden könnte. Das RP führte an, dass Änderungen im Dachbereich, was dieses als zweites Vollgeschoss erscheinen lassen würde, bei anderen Gebäuden Zustimmung fanden, ebenso wie die Veränderung der Auffüllung des Grundstückes. Diese erfolgte etwa um einen halben Meter mehr als bei Nachbargrundstücken. Die Auswirkung sei, dass das Kellergeschoss ein drittes Vollgeschoss ergebe. „Der Bebauungsplan sieht ein Vollgeschoss und Dach vor“, sagte Weiß dem Gemeinderat und deutete noch auf die Baukubatur hin, die bei dem Doppelhaus sehr wuchtig wirke.

Der Technische Ausschuss (TA), der in Bauangelegenheiten eigentlich final entscheidet, hatte dies an den Gemeinderat weitergegeben. Problem war dort zudem, dass es für die Stützmauer in dieser Form keine Baugenehmigung gebe. Hinzu kam, dass Ortsvorsteher Jens Lauber im TA die Meinung des Ortschaftsrats vortrug, dies aus Gründen der Befangenheit nicht gedurft hätte. Wichtigster Punkt war jedoch, dass auf die Gemeinde durch einen möglichen Rechtsstreit Kosten zukommen würden.

Störende „Salamitaktik“

Gemeinderat Kevin Brändlin (FDP/FB), der auch im Huttinger Ortschaftsrat sitzt, bemängelte die „Salamitaktik“ beim Bauantrag und seinen Nachträgen. Dabei ließ er erkennen, dass in der Summe das Fass jetzt überlaufe, und der Ortschaftsrat dagegen sei.

Bernd Münkel (FDP/FB) sah die Gefahr, dass wenn man immer weiter nachgebe, dann „der Nächste komme“. Karl Rühl (CDU/Unabhängige) fand, dass man am Bau wohl nichts mehr ändern könne und ob dann nicht „eine Strafe von 10 000 Euro“ möglich wäre. Auch Hans-Peter Buck (SPD) war nicht bereit, „so locker nachzugeben“. Weitere Schritte würden eine hohe Belastung für die Verwaltung bedeuten, meinte Selina Denzer (Bündnis 90/Die Grünen). „Die Gerichts- und Anwaltskosten würde ich lieber für die Kindergärten einsetzen“, sagte Denzer, die auch verdeutlichte, dass eine Genehmigung durch das RP aus ihrer Sicht zu 99 Prozent wahrscheinlich sei.

Abfrage der Gerichtskosten

Carolin Holzmüller hatte dies wie Ulrich Weiß angedeutet. Möglichkeiten, weshalb „der Nächste komme“, würde der Gemeinderat selbst durch die Genehmigung von Ausnahmen schaffen, meinte Holzmüller zu Münkel. Die von Rühl vorgeschlagene Strafe bezeichnete die Bürgermeisterin als „Ablasshandel“. Entweder Zustimmung oder vor Gericht durchfechten war ihre Meinung. Letztendlich entschied sich der Gemeinderat für Kevin Brändlins Vorschlag, die Zustimmung zu versagen und erst wenn das RP eine Freigabe erteile, über rechtliche Schritte zu entscheiden. Bis dahin wolle sich Holzmüller über mögliche Kosten informieren, so die Rathauschefin abschließend.

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