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Efringen-Kirchen Herkunft bestimmt die Qualität

Weiler Zeitung
Durch das neue Weingesetz kommt der Herkunft der Trauben eine höhere Bedeutung zu.Foto: Archiv/ilz Foto: Weiler Zeitung

Umfrage: Winzern aus Efringen-Kirchen erklären, wie sich das neue Weingesetz auf die Betriebe auswirkt

Mit dem im November 2020 im Bundestag verabschiedeten neuen Weingesetz wird der Herkunft der Weine künftig eine höhere Bedeutung beigemessen, da die Qualität vor allem über die Lage definiert wird. Damit macht man in Deutschland einen Schritt in Richtung französisches Modell. In einer Umfrage beschreiben Winzer aus Efringen-Kirchen, wie sie das neue Gesetz einschätzen und was es für ihre Betriebe mit sich bringen wird.

Von Ingmar Lorenz

Efringen-Kirchen. „Für uns Winzer bedeutet die Reform des Weingesetzes, dass die Qualitätsbezeichnung der Weine jetzt über die Lage und Herkunft bestimmt wird und nicht wie bisher über die Mostgewichte der Trauben“, erklärt Florian Kaufmann vom gleichnamigen Bio-Weingut an der Basler Straße in Efringen-Kirchen. „Je kleiner die Lagenbezeichnung, desto höher ist die Qualität des entsprechenden Weines. Die Prädikatsbezeichnungen – Kabinett, Spätlese und so weiter – werden entfallen.“

Weingut Kaufmann

Während beim Weinbau in Deutschland in der Vergangenheit die Mostgewichte bei der Qualitätsermittlung eine entscheidende Rolle spielten, wird der Schwerpunkt also künftig auf die Herkunft gelegt. „Mostgewichte spielen aber selbstverständlich immer noch eine Rolle, da sie den Zuckergehalt der Traube angeben“, betont Kaufmann. „Daraus resultiert der Alkoholgehalt des Weines.“

Einen Vorteil des neuen Weingesetzes sieht Kaufmann in der Transparenz: „Für Weinkunden soll die Weinqualität auf dem Etikett einfacher und transparenter zu erkennen sein.“ Insgesamt stehe man der Reform positiv gegenüber, auch weil das bisherige Weingesetz nicht mehr zeitgemäß gewesen sei, sagt Kaufmann, der zugleich darauf hinweist, dass man schon immer Wert auf Lagen und Böden gelegt habe. Dieser Ansatz werde künftig gestärkt.

Weingut Ziereisen

Im Weingut Ziereisen sieht man kaum Auswirkungen des neuen Weingesetzes auf den Betrieb, weder was das bestehende Sortiment angeht, noch mit Blick auf den bisherigen Stellenwert der Mostgewichte. „Mostgewichte hatten für uns noch nie eine Bedeutung.“

Auch hinsichtlich der Vermarktung werde es im Weingut Ziereisen keine Veränderungen geben.

Im Allgemeinen handele es sich bei dem neuen Gesetz um „alten Wein in neuen Schläuchen“. „Ein französisches oder auch italienisches Modell werden wir in Deutschland erst haben, wenn auf die sensorische Prüfung verzichtet wird, vorher wird sich nichts ändern“, glaubt man im Weingut Ziereisen.

Weingut Huck-Wagner

Für das Weingut Huck-Wagner bedeutet die Novellierung des Weingesetzes, dass die Qualitätsstufen im Sortiment angepasst werden, erklärt Oliver Wagner. „Wir haben bereits vor drei Jahren eine eigene Klassifizierung eingeführt, die an das romanische System angelehnt ist. Die Weine seien in die Linien Heimat (Gutsweine ohne nähere Herkunftsangabe) und Wurzel (Einzellagenweine vom Efringer Ölberg) eingeteilt – alle mit geschützter Ursprungsbezeichnung. „Im nächsten Schritt werden wir ab Jahrgang 2020 bei allen trockenen Weinen auf die Prädikate (Kabinett, Spätlese) verzichten“, legt Wagner dar. Die Schutzgemeinschaft Baden werde noch konkretere Richtlinien, wie Hektarhöchsterträge, önologische Verfahren, Ernteverfahren und so weiter, ausarbeiten. Für Einzellagenweine werden innerhalb dieser Schutzgemeinschaft zwölf typische Rebsorten definiert. Ebenso werde es Zeitpunkte geben, zu denen die Weine frühestens in den Verkauf kommen dürfen. Öchslegrade werden künftig kein alleiniges Merkmal mehr sein, werden mit Blick auf den Alkoholgehalt aber weiterhin eine Rolle spielen.

Durch das neue System sollen deutsche Weine international vergleichbarer werden, ebenso erhofft man sich, dass das Qualitätssystem für den Endverbraucher greifbarer und übersichtlicher wird, betont auch Wagner die Transparenz. Denn je enger die Herkunft eines Weines ist umso höher seine „Qualität“. „Allgemein stehen wir der Angleichung sehr offen gegenüber, da wir uns davon erhoffen, dass deutsche Weine dadurch gestärkt werden und dass Qualitätsunterschiede für den Endkunden einfacher nachzuvollziehen und zu schmecken sind. Nur anhand von Mindestmostgewichten eine Qualität zu definieren, ergibt gerade in Zeiten des Klimawandels immer weniger Sinn.“

Kalkweingut Istein

Yves Muller, Kellermeister im Kalkweingut Istein, sieht der Gesetzesänderung mit Gelassenheit entgegen. Für die Vermarktung des Weines seien die Linien, wie etwa der „Fun!“, sowie die Rebsorten aus seiner Sicht entscheidend, betont er. Was den künftigen Stellenwert der Mostgewichte angeht, erklärt Muller, dass diese gerade bei der Festlegung des Datums für die Lese auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden.

Markgräfler Winzer eG

Bei der Genossenschaft Markgräfler Winzer war das neue Weingesetz im Zuge der Herbstversammlung Thema. Dabei betonte der Geschäftsführende Vorstand, Hagen H. Rüdlin, dass es noch Fragen zu klären gelte, etwa wie mit gemarkungsübergreifenden Lagen verfahren werden könne. Allerdings sei dafür noch ausreichend Zeit, denn die Umsetzung des neuen Gesetzes erfolge Schrittweise in den kommenden Jahren. Im Übrigen sei die Genossenschaft aber durch die Linien „Tagwerk“ (Region), „Handwerk“ (Ort) und „Kunstwerk“ (Einzellage) auf die Umstellung schon gut vorbereitet.

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