Auch hinsichtlich der Vermarktung werde es im Weingut Ziereisen keine Veränderungen geben.
Im Allgemeinen handele es sich bei dem neuen Gesetz um „alten Wein in neuen Schläuchen“. „Ein französisches oder auch italienisches Modell werden wir in Deutschland erst haben, wenn auf die sensorische Prüfung verzichtet wird, vorher wird sich nichts ändern“, glaubt man im Weingut Ziereisen.
Weingut Huck-Wagner
Für das Weingut Huck-Wagner bedeutet die Novellierung des Weingesetzes, dass die Qualitätsstufen im Sortiment angepasst werden, erklärt Oliver Wagner. „Wir haben bereits vor drei Jahren eine eigene Klassifizierung eingeführt, die an das romanische System angelehnt ist. Die Weine seien in die Linien Heimat (Gutsweine ohne nähere Herkunftsangabe) und Wurzel (Einzellagenweine vom Efringer Ölberg) eingeteilt – alle mit geschützter Ursprungsbezeichnung. „Im nächsten Schritt werden wir ab Jahrgang 2020 bei allen trockenen Weinen auf die Prädikate (Kabinett, Spätlese) verzichten“, legt Wagner dar. Die Schutzgemeinschaft Baden werde noch konkretere Richtlinien, wie Hektarhöchsterträge, önologische Verfahren, Ernteverfahren und so weiter, ausarbeiten. Für Einzellagenweine werden innerhalb dieser Schutzgemeinschaft zwölf typische Rebsorten definiert. Ebenso werde es Zeitpunkte geben, zu denen die Weine frühestens in den Verkauf kommen dürfen. Öchslegrade werden künftig kein alleiniges Merkmal mehr sein, werden mit Blick auf den Alkoholgehalt aber weiterhin eine Rolle spielen.
Durch das neue System sollen deutsche Weine international vergleichbarer werden, ebenso erhofft man sich, dass das Qualitätssystem für den Endverbraucher greifbarer und übersichtlicher wird, betont auch Wagner die Transparenz. Denn je enger die Herkunft eines Weines ist umso höher seine „Qualität“. „Allgemein stehen wir der Angleichung sehr offen gegenüber, da wir uns davon erhoffen, dass deutsche Weine dadurch gestärkt werden und dass Qualitätsunterschiede für den Endkunden einfacher nachzuvollziehen und zu schmecken sind. Nur anhand von Mindestmostgewichten eine Qualität zu definieren, ergibt gerade in Zeiten des Klimawandels immer weniger Sinn.“
Kalkweingut Istein
Yves Muller, Kellermeister im Kalkweingut Istein, sieht der Gesetzesänderung mit Gelassenheit entgegen. Für die Vermarktung des Weines seien die Linien, wie etwa der „Fun!“, sowie die Rebsorten aus seiner Sicht entscheidend, betont er. Was den künftigen Stellenwert der Mostgewichte angeht, erklärt Muller, dass diese gerade bei der Festlegung des Datums für die Lese auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen werden.
Markgräfler Winzer eG
Bei der Genossenschaft Markgräfler Winzer war das neue Weingesetz im Zuge der Herbstversammlung Thema. Dabei betonte der Geschäftsführende Vorstand, Hagen H. Rüdlin, dass es noch Fragen zu klären gelte, etwa wie mit gemarkungsübergreifenden Lagen verfahren werden könne. Allerdings sei dafür noch ausreichend Zeit, denn die Umsetzung des neuen Gesetzes erfolge Schrittweise in den kommenden Jahren. Im Übrigen sei die Genossenschaft aber durch die Linien „Tagwerk“ (Region), „Handwerk“ (Ort) und „Kunstwerk“ (Einzellage) auf die Umstellung schon gut vorbereitet.