Demnach stünde einer Verkehrsfreigabe der Kreisstraße in diesem Jahr nichts entgegen. Das Landratsamt will da allerdings nichts versprechen: „Der Umfang der Freigabe für den Verkehr ist zunächst durch das Landratsamt zu klären, da mit der Flüchtlingsunterkunft eine Situation besteht, die bei der Sperrung vor nunmehr 13 Jahren noch nicht existierte und daher neu bewertet werden muss“.
Auf Nachfrage legt das Landratsamt Wert darauf, dass dies keineswegs bedeute, dass die Straße auch nach der Sanierung für den Verkehr gesperrt bleibt. „Wir prüfen nur die unterschiedlichsten Möglichkeiten“, ob die Straße verkehrsberuhigt oder alles beim Alten belassen wird, heißt es aus der Kreisbehörde in Lörrach. Dies sei Routine nach so einer langen Sperrung.
Immerhin hat das Landratsamt zur Kenntnis genommen, dass der Verbindungsweg in den vergangenen Jahren von Radfahrern und Fußgängern gerne genutzt wurde. Unter welchen Bedingungen eine Freigabe erfolgt, müssten weitere Abklärungen durch die Verkehrsbehörde zeigen. Auch die Gemeinde werde hierzu angehört.