Betrachtet wurden hierbei auch invasive Neophyten, das sind zugewanderte Pflanzenarten, die einheimische Pflanzenarten zurückdrängen. Hierzu gehört insbesondere der Japanknöterich, der gern Bachläufe besiedelt, andere Arten komplett verdrängt und durch sein oberflächennahes Wurzelwerk die Bachböschungen auf Dauer instabil macht.
Erfasst wurde auch, wo Anwohner Blockaden jeglicher Art auf ihren bachnahen Grundstücken errichtet haben, denn solche Blockaden können im Falle eines Hochwassers zu Aufstauungen des Bachs führen. Des weiteren wurde erfasst, wo die gesetzlich vorgegebene Breite von Gewässerrandstreifen unterschritten wird.