Efringen-Kirchen Schmutzwassergebühr sinkt

Alisa Eßlinger
Die Schmutzwassergebühr wird ab 2021 günstiger. Foto: sba

Ausschuss: Abwasser- und Wassergebühr für 2021 bis 2023 kalkuliert / Wasserzählerpreis angepasst

Mithilfe der Nachkalkulation der vergangenen fünf Jahre konnten die Gebühren für Abwasser und Wasser in Efringen-Kirchen für den Zeitraum 2021 bis 2023 bestimmt werden: Während die Kosten für die Wasserversorgung gleich bleiben, wird Abwasser zwar günstiger, aber eine moderate Erhöhung ist dennoch zu verzeichnen, informierte Rechnungsamtsleiterin Daniela Wenk den Verwaltungsausschuss in einer Sitzung.

Efringen-Kirchen . Um festzustellen, ob eine Gebührenüberdeckung oder eine -unterdeckung im Zeitraum 2021 und 2023 prognostiziert werden kann, war eine Nachkalkulation für den Zeitraum von 2018 bis 2019 nötig. In beiden Jahren waren Kostenüberdeckungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu verzeichnen (insgesamt rund 258 000 für 2018 und 257 000 Euro für 2019). „Die Nachkalkulationen für 2019 sind noch nicht endgültig. Der Abschluss hierfür ist erst einmal vorläufig“, fügte Wenk hinzu.

Betriebskosten für Kläranlage sind höher

Der Ausgleich dieser Überdeckung muss innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, sprich in den Jahren 2023 und 2024. Um die Gebührenkalkulation für 2021 bis 2023 zu errechnen, war auch die Einbeziehung der Jahre 2016 und 2017 nötig. Die Gesamtkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018 ergeben sich wie folgt: Eine Kostenüberdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von rund 288 000 Euro sowie bei der Niederschlagsbeseitigung von 133 000 Euro.

Für die Jahre 2021 bis 2023 werden mit dem Ausgleich der Vorjahresergebnisse eine Schmutzwassergebühr von 2,07 Euro pro Kubikmeter Frischwassermenge (ohne Ausgleich 2,30 Euro) und eine Niederschlagswassergebühr von 61 Cent pro Quadratmeter der überbauten und befestigten Fläche (ohne Ausgleich 67 Cent) festgesetzt.

Mithilfe eines Vergleichsmodells wurde die Gebührenentwicklung deutlicher veranschaulicht. Diese zeigt an dem Beispiel eines Vier-Personen-Haushaltes mit 140 Kubikmeter Schmutzwasser und 150 Quadratmeter überbauter Fläche eine Kostensteigerung der Schmutzwassergebühr auf. Der Grund dafür sind die höheren Betriebskosten für die Kläranlage Bändlegrund (90 Prozent Schmutzwasser und 10 Prozent Regenwasser). Mit dem Ausgleich der Vorjahre lässt sich dabei eine moderate Erhöhung feststellen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Hingegen wirken sich die Niederschlagsgebühren mit den Vorjahresdeckungen aus den Jahren 2016 bis 2018 kostensenkend aus.

Auch die Zählergebühren zur Abwasserabsetzung wurden dabei festgelegt: Mit der Durchflusszahl 2,5 und 4 werden ab 2021 monatlich 1,40 Euro veranschlagt, die Durchflusszahl 10 kostet 1,60 und der Standrohrzähler 12,40 (41 Cent pro Tag).

Grundgebühr für Wasserzähler wird teurer

In diesem Zuge wurden auch die Wasserverbrauchsgebühren für 2021 bis 2023 kalkuliert. Die Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 wurden bereits neu kalkuliert und vom Gemeinderat beschlossen. Nun galt es die Gebührenkalkulationen für 2021 bis 2023 zu errechnen., damit laut Beschlussvorlage innerhalb dieser drei Jahre eine Gebührenkontinuität erreicht werden könne. Für diesen Bemessungszeitraum wurden die Daten des Erfolgsplanes 2021 des Eigenbetriebs, der aktuelle Stand vom 31. Dezember 2019 sowie die Investitionsplanung von 2023 herangezogen.

Die kostendeckende Gebührenobergrenze liegt für die kommenden drei Jahre weiterhin bei 1,58 Euro pro Kubikmeter zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer mit dem Ausgleich der Vorjahresergebnisse (ohne Ausgleich 1,65 Euro). Die Wasserverbrauchsgebühr und die damit einhergehende Überdeckung bleibt in Höhe von rund 93 000 Euro somit unverändert. Lediglich die Grundgebühren der Wasserzähler mit dem Dauerdurchfluss 2,5 und 4 erhöhen sich um 20 Cent (von 2 Euro auf 2,20 Euro).

Der Verwaltungsausschuss stimmte den Abwasser und Wassergebühren zu für den Zeitraum 2021 bis 2023 zu. Durch die Neukalkulationen der Gebühren musste auch die Abwasser-Satzung geändert werden, die auch vom Verwaltungsausschuss befürwortet wurde.

Zur weiteren Beschlussfassung werden die Gebührensätze und -kalkulationen an die Ortschaftsräte und den Gemeinderat weitergeleitet.

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