Grundgebühr für Wasserzähler wird teurer
In diesem Zuge wurden auch die Wasserverbrauchsgebühren für 2021 bis 2023 kalkuliert. Die Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 wurden bereits neu kalkuliert und vom Gemeinderat beschlossen. Nun galt es die Gebührenkalkulationen für 2021 bis 2023 zu errechnen., damit laut Beschlussvorlage innerhalb dieser drei Jahre eine Gebührenkontinuität erreicht werden könne. Für diesen Bemessungszeitraum wurden die Daten des Erfolgsplanes 2021 des Eigenbetriebs, der aktuelle Stand vom 31. Dezember 2019 sowie die Investitionsplanung von 2023 herangezogen.
Die kostendeckende Gebührenobergrenze liegt für die kommenden drei Jahre weiterhin bei 1,58 Euro pro Kubikmeter zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer mit dem Ausgleich der Vorjahresergebnisse (ohne Ausgleich 1,65 Euro). Die Wasserverbrauchsgebühr und die damit einhergehende Überdeckung bleibt in Höhe von rund 93 000 Euro somit unverändert. Lediglich die Grundgebühren der Wasserzähler mit dem Dauerdurchfluss 2,5 und 4 erhöhen sich um 20 Cent (von 2 Euro auf 2,20 Euro).
Der Verwaltungsausschuss stimmte den Abwasser und Wassergebühren zu für den Zeitraum 2021 bis 2023 zu. Durch die Neukalkulationen der Gebühren musste auch die Abwasser-Satzung geändert werden, die auch vom Verwaltungsausschuss befürwortet wurde.
Zur weiteren Beschlussfassung werden die Gebührensätze und -kalkulationen an die Ortschaftsräte und den Gemeinderat weitergeleitet.