Efringen-Kirchen Schreinerei erhitzt die Gemüter

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Grundsatzdiskussion über geplanten Betrieb / Nachtrag zur Baugenehmigung abgelehnt

Hohe Wellen schlug im Blansinger Ortschaftsrat am Mittwochabend der Nachtrag zu einer Baugenehmigung für den Umbau einer Scheune zu einer Schreinerei. Nach rund einer Stunde Diskussion lehnte der Ortschaftsrat den Nachtrag einstimmig ab.

Von Ingmar Lorenz

Blansingen. Das Bauvorhaben selbst ist bereits genehmigt, der Nachtrag betraf nun die Einfahrt zur geplanten Schreinerei. Dieser Gebäudeteil war von der Genehmigung noch ausgenommen, da die Abstandsflächen zunächst nicht eingehalten worden waren. Die Planung für den betreffenden Gebäudeteil wurden seitens des Bauherrn nun dahingehens abgeändert, dass die Grenzabstände eingehalten werden. Der Technische Ausschuss hatte das Vorhaben in seiner jüngsten Sitzung vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats genehmigt.

Schriftlicher Protest gegen Schreinerei

Vor diesem Hintergrund entspann sich in der Sitzung des Blansinger Gremiums eine Grundsatzdiskussion über die Einrichtung der Schreinerei selbst. 15 Anwohner und Nachbarn hatten bei Ortsvorsteherin Andrea Wahler ein Schreiben eingereicht, in dem sie sich gegen die Einrichtung einer Schreinerei an der Alemannenstraße aussprechen. Sie fürchten eine Belästigung durch Lärm und Staub sowie eine erhöhte Brandgefahr. Mehrere Anwohner waren auch in der Sitzung anwesend und legten ihre Bedenken dar. Allerdings betonte Wahler mehrfach, dass der Ortschaftsrat lediglich über den Nachtrag zur Baugenehmigung, nicht aber über den Umbau der Scheune zur Schreinerei selbst abzustimmen habe. Die Baugenehmigung sei schließlich längst erfolgt.

Vor diesem Hintergrund zeigte Wahler nur bedingt Verständnis für das nun eingereichte Schreiben der Anwohner. Über die Maßnahme selbst sei informiert worden und die Pläne hätten von jedem eingesehen werden können. Von einem Widerstand der Betroffenen habe sie bis zum Eingang des Schreibens nichts gewusst, auch weil keiner der Anwohner in den entsprechenden Ortschaftsratssitzungen oder der Sitzung des Technischen Ausschusses Bedenken vorgebracht habe. Die anwesenden Anwohner wiesen indes darauf hin, dass der Bauantrag selbst irreführend gewesen sei. So sei von der Einrichtung einer Werkstatt die Rede gewesen, nicht von einer Schreinerei. Dem hielt Wahler wiederum entgegen, dass die Schreinerei auf den Plänen eindeutig benannt sei, inklusive der Maschinen, die zum Einsatz kommen sollen.

Geplante Einfahrt tangiert Überfahrtsrecht

Hinsichtlich der Grundsatzdebatte verblieb man nach einer längeren Diskussion schließlich so, dass der Einspruch der Anwohner auf zivilrechtlichem Weg erfolgen soll. Zudem wird das Regierungspräsidium Freiburg noch über eine von den Anwohnern eingebrachte Beschwerde entscheiden.

Einigkeit herrschte indes hinsichtlich des nun eingereichten Nachtrags zur Baugenehmigung im Ratsrund und bei den Zuhörern.

Dieser Nachtrag betrifft die Einfahrt zur geplanten Schreinerei, auf der vom Bauherrn die Errichtung einer Stützmauer vorgesehen ist. Baurechtlich sei dies zwar zulässig, allerdings mache die Maßnahme es einem hinter der geplanten Schreinerei ansässigen Anwohner unmöglich, sein Haus mit dem Auto zu erreichen. Der Betroffene legte dar, dass er ein Überfahrtsrecht für den besagten Bereich habe, was ihm auch schriftlich vorliege. Da die Überfahrt durch die im Nachtrag vorgesehene Errichtung der Stützmauer nicht mehr möglich wäre, lehnte der Ortschaftsrat das Ansinnen einstimmig ab. Das Landratsamt wird den Sachverhalt nun seinerseits erneut prüfen.

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