Efringen-Kirchen Schrittweise zum Wunschgebiet

Ingmar Lorenz
Die Gemeinde Efringen-Kirchen wünscht sich frühzeitige professionelle Projektbegleitung zum Gebiet „Gießenfeld II“. Foto: Saskia Scherer

Entwicklung: Gemeinde wünscht sich frühzeitige professionelle Projektbegleitung zu „Gießenfeld II“

Efringen-Kirchen - Schon bevor die Detailplanungen im Gebiet „Gießenfeld II” beginnen, wünscht sich die Gemeinde Efringen-Kirchen professionelle Begleitung in der Vorbereitung des Projekts. Wie diese aussehen kann, stellte die Firma STEG Stadtentwicklung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats vor.

„Gießenfeld II“ sei ein bedeutendes Gebiet, dessen Entwicklung auch auf die Infrastruktur der Gemeinde Auswirkungen haben wird, erklärte Bürgermeister Philipp Schmid im Rahmen des Tagesordnungspunkts am Montagabend. Zum Beispiel müsse man vor dem Hintergrund der Entwicklung des Gebiets den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder mit berücksichtigen.

Da es gleichzeitig bestimmte gesetzlich Vorgaben einzuhalten und den Vorstellungen des Gemeinderats sowie der Bürger Rechnung zu tragen sei, biete sich eine Begleitung des Projekts durch ein professionelles Büro bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an. Denn man spreche derzeit mit Blick auf das Gebiet „Gießenfeld II” noch nicht über Details hinsichtlich der Ausgestaltung der Planung. Vielmehr stellten Leonie Becker und Sonja Knapp von der STEG Stadtentwicklung vor, welche Schritte auf dem Weg zu einem Konzept nun anstehen und wie man dieses Schritte seitens der STEG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde gliedern könnte.

Zunächst Analyse der Rahmenbedingungen

Am Anfang, so führte Becker aus, könnte dabei die Analyse der Rahmenbedingungen stehen. Welche Regelungen greifen für das Gebiet beispielsweise bereits mit Blick auf die Regionalplanung oder den Flächennutzungsplan? Und sind alle betroffenen Grundstücke bereits im Besitz der Gemeinde? Diese und weitere Fragen gelte es, in einem ersten Schritt abzuklopfen. Auch müsse man sich die Frage nach dem Bedarf stellen. „Für wen wollen Sie das Gebiet entwickeln?“, so die rhetorische Frage Beckers in Richtung des Gemeinderats.

Auch Bürger könnten frühzeitig beteiligt werden

In weiteren Schritten würde es dann darum gehen, die Ziele Schritt für Schritt gemeinsam mit dem Gemeinderat festzulegen, wobei auch die Bürger schon frühzeitig beteiligt werden könnten. Diesbezüglich gebe es eine Vielzahl an Möglichkeiten.

Auch könne man bereits im Vorfeld unter anderem das weitere Vorgehen im Gebiet hinsichtlich des Klimaschutzes aufgleisen.

All diese Punkte – und mehr – könnten dann in eine erste Entwurfsskizze einfließen. An dieser Stelle ergebe sich dann auch eine erste grobe Kostenschätzung, wobei Becker auch darlegte, dass die einzelnen Punkte ineinandergreifen und sich teils gegenseitig beeinflussen, da sich etwa die verschiedene Bereiche der Planung letztlich auch auf die Kosten auswirken werden.

Die Begleitung durch die STEG, wie von Becker und Knapp vorgestellt, funktioniert in verschiedenen Bausteinen, die dazu beitragen, dass die einzelnen Gesichtspunkte sehr zielgerichtet in Augenschein genommen werden könnten. Die Projektbegleitung würde teils zu einem Pauschalpreis, teils nach Aufwand berechnet erfolgen, wobei in letzterem Fall eine Deckelung möglich wäre, so Becker.

Grundlage für Einstieg in die Planungen schaffen

Letztlich sei es das Ziel, dass ein Dokument vorliegt, das als Grundlage für den Einstieg in die eigentlichen Planungen gelten kann, fasste die STEG-Mitarbeiterin zusammen.

Gemeinderätin Anja Schaffhauser erkundigte sich im Anschluss an die Präsentation von Knapp und Becker nach dem zeitlichen Rahmen, woraufhin Knapp erklärte, dass man wohl ein Dreivierteljahr veranschlagen müsse.

Gemeinderat Karl-Friedrich Hess sprach das Thema Grundstückskäufe an und mahnte an, den richtigen Zeitpunkt zu finden. Auch diesbezüglich, betonte Knapp, könne es Sinn ergeben, möglichst frühzeitig mit den Eigentümern ins Gespräch zu kommen.

In der öffentlichen Sitzung nahmen die Räte die Vorstellung der Projektvorbereitung durch die STEG zunächst lediglich zur Kenntnis, wobei der Tagesordnungspunkt aber in der nicht-öffentlichen Sitzung erneut aufs Tapet kommen sollte.

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