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Efringen-Kirchen Spätes Ja zum Pool

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Ein Pool, der nach dem Willen des Landratsamts hätte zurückgebaut werden müssen, soll jetzt erhalten bleiben. Foto: Pixabay

Bebauungsplan im Nachhinein

Efringen-Kirchen - Der nachträglichen Genehmigung eines Swimming-Pools, eines Gartenhäuschens sowie angelegter Parkplätze im Außenbereich von Mappach durch die Aufstellung eines Bebauungsplans „unter Kostenauferlegung“ hat der Technische Ausschuss bei drei Enthaltungen seine Zustimmung erteilt. Die Kosten für das Verfahren müssen vom Antragsteller übernommen werden, unterstrich Bürgermeister Philipp Schmid.

Das Landratsamt hatte den Antragssteller aufgefordert, Pool, Gartenhaus und Parkplätze zurückzubauen. Die einzige Möglichkeit, dies nicht tun zu müssen, bestand laut Auskunft des Landratsamts darin, in dem Gebiet bauleitplanerisch tätig zu werden. Der Erlass einer Ergänzungssatzung, auf die sich der Antrag bezieht, reiche dafür nicht aus.

Der Ortschaftsrat Mappach, aus dem niemand bei der Sitzung anwesend war, hatte sich laut einer im Vorfeld abgegebenen Erklärung des Ortsvorstehers Helmut Grässlin für die nachträgliche Legalisierung der Anlagen ausgesprochen. Sie würden nicht stören und sich ins Ortsbild einfügen, gab der Bürgermeister weiter.

Kritisch zu dem Vorhaben äußerte sich Gemeinderat Bernd Münkel (FDP). „Wer sich an die Regeln hält, zieht den Kürzeren“, stellte er fest. Dieser Auffassung schloss sich Selina Denzer (Grüne) an. Sie befürchtet, dass weitere solche Anträge auf Genehmigung im Nachhinein gestellt werden könnten.

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