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Efringen-Kirchen Stundungsanträge weiterhin möglich

Weiler Zeitung
Um die negativen finanziellen Folgen für Handel und Gewerbe zu mindern, kommen die vereinfachten Stundungsregelungen weiter zur Anwendung.Foto: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Verlängerung beschlossen

Efringen-Kirchen (ilz). Bereits im April vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat durch seinen damaligen Beschluss die Möglichkeit zur Stundung von Steuern beschlossen. In Anlehnung an ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen wollte man damals von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die Möglichkeit einer Entlastung eröffnen.

Dieses Vorgehen der Gemeinde war laut Ratsbeschluss bis zum zum 31. Dezember 2020 möglich. Da sich die Corona-Situation im neuen Jahr aber nicht wesentlich anders darstellt, stand nun eine Verlängerung der Stundungsanträge zur Debatte. Da die vereinfachten Stundungsregeln bislang in etwa 20 Fällen zur Anwenung gekommen seien und sich als gute und flexible Lösung erwiesen hätten, empfehle man seitens der Verwaltung die Verlängerung bis zum 30. Juni, hieß es in der Beschlussvorlage. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einmütig und gab grünes Licht.

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