Ob sich daraus für die Tätigkeiten wie Annehmen, Behandeln und Lagern der Firma Kühl ein gesondertes Genehmigungsverfahren ergibt, werde noch geprüft, um der aktuellen Rechtslage gerecht zu werden, so Lâm.
Die lärmintensiven Schredder-Geräusche in der Anlage der Firma Kühl waren seit langem verstummt, doch zum 1. August 2017 ist die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Diese gilt laut Lâm unter anderem auch für gewerbliche Siedlungsabfälle. Nach dieser Verordnung müssen gemischt erfasste gewerbliche Siedlungsabfälle vorbehandelt werden.
Schredder-Anlage wird auf Brandschutz geprüft
Die Lärm und Staub verursachenden Vorgänge, Schreddern und Sortieren durch die Firma O.K., finden in der bestehenden Sortier- und Lagerhalle statt. Der Schredder-Betrieb in der Halle wurde mit Auflagen zum Brand- und Immissionsschutz genehmigt.
Für die Zulassung des vorzeitigen Betriebs der Schredder-Anlage wurde bereits ein separates Brandschutzgutachten vorgelegt. Das Brandschutzkonzept wurde auf Forderung des Landratsamts hin vor kurzem ergänzt und werde aktuell geprüft, so Lâm.
Trotz Brandschutzmauer stand für das Landratsamt fest, dass durch die Nähe zu Wohnsiedlungen eine Einhausung die einzig sinnvolle Lösung sei. Doch nun teilte das Landratsamt mit, dass die Notwendigkeit einer solchen kompletten Einhausung einer Überprüfung obliegt.
Wann die anderen Maßnahmen umgesetzt werden, ist noch ungewiss. „Der Antrag befindet sich noch in der Anhörung, daher ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang sowie gegebenenfalls Ergänzungen der Antragsunterlagen notwendig sind“, erklärt Lâm.