Efringen-Kirchen Unzureichend informiert?

Weiler Zeitung
Die Verwaltung hatte nicht mitgeteilt, dass sich das Baugebiet „Kapfrain“ auf einer Wasserschutzzone der Kategorie 2 befindet. Aus Sicht des Bürgermeisters war dies nicht nötig; aus Sicht von Gemeinderat Rudolf Ritz war dies ein Versäumnis. Symbolbild: sba Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: Rudolf Ritz beklagt mangelnde Transparenz in Sachen Baugebiet „Kapfrain“

Hat die Verwaltung die Räte bei der Planung des Baugebiets „Kapfrain“ nicht ausreichend informiert? An dieser Frage entspann sich in der jüngsten Sitzung eine Diskussion zwischen Gemeinderat Rudolf Ritz (Grüne) und Bürgermeister Philipp Schmid.

Von Ingmar Lorenz

Efringen-Kirchen . Warum die Verwaltung verschwiegen habe, dass das Baugebiet „Kapfrain“ in einer Wasserschutzzone liegt, wollte Gemeinderat Rudolf Ritz von der Verwaltung wissen. Ritz bezog sich dabei auf eine Beschlussvorlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans auf eben diesem Gebiet. Für die Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus war es nötig gewesen, einen so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, da sich das Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und nicht im beplanten Innenbereich befindet. Der Gemeinderat hatte dem Vorhaben in der Sitzung am 26. Februar die Zustimmung erteilt.

In der Beschlussvorlage war von Wasserschutzgebieten damals nur mit Blick auf die nach Süden angrenzenden Grundstücke die Rede gewesen. Diese konnten laut Beschlussvorlage nicht in die Planung einbezogen werden, da sie in einer Wasserschutzzone der Kategorie 1 lagen. Dies allerdings entpuppte sich als Fehler der Verwaltung: Auch diese Grundstücke liegen in einer Wasserschutzzone der Kategorie 2, ebenso wie das Gebiet „Kapfrain“ selbst. Da auf Wasserschutzzonen der Kategorie 2 rechtlich nichts gegen die Wohnbebauung spreche, sei es aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht nötig gewesen, den Sachverhalt gegenüber den Räten zu erwähnen, so Bürgermeister Philipp Schmid.

Eben in diesem Punkt gingen die Ansichten von Ritz und Schmid auseinander. Der Grünen-Gemeinderat stellte klar, dass er sehr wohl informiert werden wolle, wenn sich ein Baugebiet innerhalb einer Wasserschutzzone befinde, egal welcher Kategorie.

Der Bürgermeister hielt die aus seiner Sicht fehlende rechtliche Relevanz dagegen. Es sei Aufgabe der Verwaltung, Beschlussvorlagen zur Abstimmung vorzulegen, die nach Möglichkeit kurz formuliert seien und nur rechtlich relevante Informationen enthalten. „Ich schreibe ja auch nicht meine schönsten Ferienerlebnisse in die Vorlage“, so der Bürgermeister.

Gegen den Vorwurf, die Verwaltung habe dem Gemeinderat Informationen vorenthalten, verwahrte sich der Bürgermeister. „Wir haben nichts verschwiegen.“

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