^ Efringen-Kirchen: Verbot stößt auf Unverständnis - Efringen-Kirchen - Verlagshaus Jaumann

Efringen-Kirchen Verbot stößt auf Unverständnis

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Vergrämungsanlagen

Huttingen (mao). Der Ortschaftsrat Huttingen fordert eine Nachbesserung bei der aktuell zur Diskussion stehenden neuen Polizeiverordnung der Gemeinde. Vergrämungsgeräte sollen auch in Obstanlagen weiterhin erlaubt sein, so die einhellige Meinung.

„Die Begründung der Verwaltung ist nicht stichhaltig“, sagte Ortschaftsrat Kevin Brändlin. In der aktuellen Polizeiverordnung ist sowohl bei Obst- als auch bei Rebanlagen das Aufstellen von Vergrämungsanlagen von der Reife der Früchte bis zur Ernte erlaubt. Sie sollen Vögel abhalten, sich an der Ernte der Bauern zu vergreifen. Künftig soll dieses Privileg der Vogelabwehr nur noch Winzern zugestanden werden.

Dabei seien gerade die früh reifenden Kirschen genauso durch Vogelfraß gefährdet, erklärte Obstbauer Brändlin. Und Markus Schörlin pflichtete bei, dass zwischenzeitlich die Vögel sogar vereinzelt über die Apfelernte herfallen würden.

Brändlin legte Wert darauf, dass er noch nie von Beschwerden über Vergrämungsaktionen gehört hatte. Die Abwehrmaßnahmen von den Bauern durchweg „verantwortungsvoll eingesetzt werden“, ohne das die Bevölkerung beeinträchtigt werde. Seine Vermutung: Die Leute stellen sich immer alte Schussanlagen vor, die stundenlang und im Minutentakt böllern. Eingesetzt würden diese heute kaum mehr, auch nicht in den Reben. „Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl von modernen Vergrämungsgeräten, bis hin zu Vogelgezwitscher“, sagte Brändlin.

Das Argument der Verwaltung, dass im Obstbau der Begriff von der Reife bis zur Ernte nicht juristisch greifbar sei, war für Brändlin nicht stimmig. Auch der Zeitpunkt der Traubenreife sei in jedem Jahr anders, genauso einfach lasse sich die Erlaubnis für Vergrämungsaktionen im Obstbau definieren. „Vom Farbumschlag bis zur Ernte“, wäre dies bei Kirschen beispielsweise.

Den kritischen Anmerkungen von Brändlin und Schörlin schloss sich der Ortschaftsrat einhellig an. Das Gremium fordert nun Nachbesserungen bei der Polizeiverordnung.

Nachfragen will Ortsvorsteherin Petra Senn, warum denn das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Kaugummis nun ausdrücklich unter Strafe gestellt werden soll, Hundekottüten aber nicht aufgezählt seien, wie Annette Müller bemängelte. Eine Zuhörerin beklagte, dass bereits dreimal in diesem Jahr auf ihrem Gelände Grünschnitt und Kellerabfälle abgelagert wurden. Einig war man sich am Ratstisch, dass so manche Zeitgenossen sich immer gedankenloser ihres Abfalls entledigten. Auch Fast Food würde einfach über das Autofenster entsorgt.

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