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Efringen-Kirchen Waffenarsenal vom Schwiegervater

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Ein Fall von unerlaubtem Waffenbesitz wurde am Landgericht Lörrach verhandelt Foto: Weiler Zeitung

Justiz: Unerlaubter Waffenbesitz in Efringen-Kirchen am Lörracher Gericht verhandelt / Geldstrafe

Efringen-Kirchen - Ein regelrechtes Waffenarsenal hatte ein 57 Jahre alter Mann im Keller seines Hauses in einem Ortsteil von Efringen-Kirchen aufbewahrt. Jetzt wurde er vom Schöffengericht Lörrach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Ins Rollen gekommen ist die ganze Geschichte durch einen Bekannten des Angeklagten. Der war im Oktober 2018 bei der Polizei erschienen. Dabei behauptete er, der Angeklagte habe ihn mit einer geladenen Waffe bedroht.

Am 10. Oktober durchsuchte deshalb die Polizei Haus und Wohnung des Beschuldigten. Im Keller fanden die Beamten ein Einzelladergewehr, ein zu einer „Salutwaffe“ umgebautes Sturmgewehr für Einzel- und Dauerfeuer sowie eine weitere Schusswaffe nebst Munition. Daneben eine Präzisionsschleuder, einen Schalldämpfer und Luftdruckwaffen. Auch ein Elektroschocker wurde aufgefunden. Alle Waffen seien nicht, wie vorgeschrieben, in sicheren Stahlschränken verschlossen gewesen.

Der Angeklagte räumte durch eine Erklärung seines Verteidigers seine Schuld grundsätzlich ein. Die Waffen und die Munition hätten überwiegend von seinem Schwiegervater gestammt. Er habe sie geerbt. Keine der Waffen hätte je die Wohnung verlassen. Auch habe er nie vorgehabt, eine der Waffen zu benutzen.

Der Vorwurf, er habe seinen Bekannten mit einer der Waffen bedroht, sei falsch. Überprüfen ließ sich dieser Teil der Aussage jedoch nicht, denn der Bekannte ist seit längerer Zeit abgetaucht und nicht zu erreichen, hieß es.

Einschätzung des Sachverständigen

Ein Waffensachverständiger vom Landeskriminalamt bescheinigte den Waffen eine gewisse Funktionstüchtigkeit. Mit dem Sturmgewehr aus tschechischer Produktion hätte man im aufgefundenen Zustand nur Platzpatronen verschießen können. Sie sei als „Salutwaffe“ umgerüstet gewesen. Jedoch hätte man mit relativ wenig Aufwand das Sturmgewehr wieder zu einer scharfen Waffe umbauen können. Dadurch wäre sie dann als Kriegswaffe zu betrachten.

Auch die meisten anderen Waffen seien nach dem Waffengesetz verboten oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung zu besitzen. Eine solche Genehmigung hatte der Angeklagte nicht. Er verzichtete bei allen beanstandeten Waffen auf die Rückgabe.

120 Tagessätze zu zehn Euro

Die Staatsanwältin beantragte für den Besitz von drei Schusswaffen ohne Erlaubnis eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 15 Euro. Dabei ging sie von einem minderschweren Fall aus.

Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag, sprach sich aber für eine Strafe unter 91 Tagessätzen aus. Dann taucht die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.

Das Schöffengericht Lörrach unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen. Da der Angeklagte pandemiebedingt derzeit praktisch kein Einkommen hat, setzte das Gericht die Tagessatzhöhe auf zehn Euro fest.

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