120 Tagessätze zu zehn Euro
Die Staatsanwältin beantragte für den Besitz von drei Schusswaffen ohne Erlaubnis eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen je 15 Euro. Dabei ging sie von einem minderschweren Fall aus.
Der Verteidiger stellte keinen konkreten Antrag, sprach sich aber für eine Strafe unter 91 Tagessätzen aus. Dann taucht die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.
Das Schöffengericht Lörrach unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu 120 Tagessätzen. Da der Angeklagte pandemiebedingt derzeit praktisch kein Einkommen hat, setzte das Gericht die Tagessatzhöhe auf zehn Euro fest.