Fischingen Baubeginn erst 2021 geplant

Weiler Zeitung
Die Haltestelle „Kirchplatz“ am Rathaus. Foto: Ingmar Lorenz Foto: Weiler Zeitung

Barrierefreiheit: Gemeinde schiebt Arbeiten an Bushaltestelle

Fischingen (dab). Die Mitteilung des Landratsamts Lörrach, bis zum Jahr 2022 barrierefreie Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, stieß im Gemeinderat Fischingen auf Skepsis. „Eine sportliche Vorschrift. Die Sache an sich ist richtig, aber nicht das Tempo, das für die Umsetzung vorgegeben ist“, sagte Bürgermeister Axel Moick. Für den Haushaltsplan 2020, so entschied der Gemeinderat, werden noch keine Mittel veranschlagt. Mit den Baumaßnahmen soll erst 2021 begonnen werden. „Es wäre sinnvoll, erst einmal den Takt zu erhöhen“, meinte Axel Zangenberg. Auch Anke Hollnagel bemängelte das kaum vorhandene Mobilitätsangebot: „Das passt für mich nicht zusammen.“

In der Gemeinde Fischingen gibt es eine Bushaltestelle am Rathausplatz und eine Bushaltestelle an der Läufelberghalle. Insgesamt wären also vier Teile zu bauen, wobei die Kosten nach Erfahrungswerten pro Stück auf rund 12 000 Euro geschätzt werden, berichtete Moick. Allerdings wisse er auch von Beispielen, die 70 000 Euro pro Haltestelle an Kosten verursacht hätten, berichtete der Bürgermeister. Er hoffe, dass die Gemeinde für eine der Bushaltestellen eine Ausnahmegenehmigung erhalte.

Zunächst sollen nun erste Planungen gemacht und Kostenangebote eingeholt werden, um einen konkreten Überblick zu bekommen. Als „Idealfall“ wird im Schreiben des Landratsamts eine Haltestelle beschrieben, die sich einfach und komfortable anfahren lässt, über ein Hochbord mit Spurführung, ein taktiles Leitsystem im Haltestellenbereich mit Einstiegsfeld und Auffindestreifen sowie eine kontrastreiche, visuelle Gestaltung verfügt.

Jede Haltestelle sei jedoch einzeln zu betrachten und unter Abwägung anderer Belange und technischer Möglichkeiten zu analysieren. Im Nahverkehrsplan 2020 werden von der Behörde alle Haltestellen in ein Kataster aufgenommen und kategorisiert. In diesem Kataster sollen auch erforderliche Ausnahmen festgehalten werden.

Eine nicht-barrierefreie Haltestelle ohne ausdrückliche Ausnahme im Nahverkehrsplan stelle künftig einen Rechtsverstoß dar.

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