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Fußball Corona-Alarmstufe greift nun

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Fußball Auch im südbadischen Fußball schärfere Regeln für Nicht-Immunisierte

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatienten in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies ist am gestrigen Mittwoch,geschehen. Deshalb hat der Südbadische Fußballverband (SBFV) nun die Vereine entsprechend informiert.

Freiburg (pd/nod). Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung und die Corona-Verordnung Sport für Nicht-Immunisierte, also für weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.

Für Amateur-Spieler gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ (mit PCR-Test) im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.

Ausnahmen für Beschäftigte im Spiel und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, das heißt Vereins-Trainer (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen.

Alle Schüler werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von uns mit dem Kultusministerium abgestimmten, bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weist der SBFV darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.

Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiter möglich

Auch in der Alarmstufe soll der Spielbetrieb im SBFV aufrechterhalten werden. Über den konkreten Umgang mit möglicherweise vermehrten Spielabsagen, Nichtantritten oder weiteren möglichen Auswirkungen der Alarmstufe auf den Spielbetrieb werden die zuständigen Gremien des SBFV in dieser Woche noch beraten und entscheiden.

Spielbetrieb auch in der Alarmstufe

„Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene ohne erheblichen Aufwand am Spiel teilnehmen können. Dennoch halten wir es für richtig, den Spielbetrieb für die Mehrheit unserer geimpften Fußballer, Funktionäre, Schiedsrichter und Zuschauer weiter zu ermöglichen. Wir hoffen sehr, dass sich die Lage in den Krankenhäusern schnell entspannt und wieder alle auf den Sportplatz gehen können“, betont Christian Dusch, Vizepräsident und Vorsitzender des Verbandsspielausschusses.

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