Die angepasste Corona-VO bietet mit dem Wegfall der Testpflicht bei einer Inzidenz unter 35 immerhin eine Perspektive und ist laut SBFV-Geschäftsführer Siegbert Lipps ein Schritt in die richtige Richtung: „Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen und das Engagement unserer Vereine erste Lockerungen zur Folge haben. Einige Fragen sind noch offen, doch wir hoffen, dass wir bald mit der nötigen Klarheit in den Spielbetrieb zurückkehren können. Der Amateursport wurde ernst genommen und hat nun eine echte Perspektive. Gleichzeitig ist allen bewusst, dass wir auf und neben dem Platz weiterhin vorsichtig sein müssen. Die Einhaltung der Hygieneregeln und der Mindestabstände, wo immer möglich, sind weiterhin maßgeblich.“
Noch nicht abschließend geklärt ist beispielsweise, wie Kinder und Jugendliche Testungen für das Fußballtraining einsetzen können, die an der Schule durchgeführt werden. In der „Corona-VO Schule“ sind Vereinfachungen für die Anerkennung von Tests zu erwarten. Aktuell steht bereits fest, dass bestätigte Schultestungen 60 Stunden lang gültig sind. Allerdings braucht es auch Lösungen für die Schulferien, für den Fall, dass Schulen keine Testnachweise ausstellen und für Kinder, die das Schulalter noch gar nicht erreicht haben. Insoweit sind die beschlossenen Lockerungen nicht ausreichend.