^ Gastronomie und Mehrwertsteuer: Im Löwen gelten jetzt die „roten“ Preise - Zell im Wiesental - Verlagshaus Jaumann

Gastronomie und Mehrwertsteuer Im Löwen gelten jetzt die „roten“ Preise

Christoph Schennen
Löwen-Wirt Mike Kiefer ist verärgert über den „Ampelzuschlag“. Foto: /Christoph Schennen

In der Gastronomie steigen die Kosten für Energie und Personal, dazu kommt nun die von Kritikern als „Ampelzuschlag“ bezeichnete Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen. Auch dem Zeller Löwen-Wirt Mike Kiefer gefällt das so gar nicht.

Seit Anfang der Woche findet man auf der Speisekarte des „Löwen“ in Zell zwei Preise. Der günstigere ist mit schwarz markiert, der höhere mit rot. „Es gelten die roten Preise mit zwölf Prozent ’Ampelzuschlag’“, liest man als Erläuterung. Das Hirschragout mit Pilzen und Spätzle kostet beispielsweise nun 25 statt wie bisher 22,50 Euro.

Versprechen gebrochen?

Auf den „Ampelzuschlag“ weist Mike Kiefer, Inhaber des „Löwen“ und Vorsitzender des Kreisverbands Lörrach des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), auch mit zwei Plakaten an den Eingängen zu seinem Restaurant bewusst und auch etwas provokant hin: Denn der Zeller Gastronom ärgert sich über die Entscheidung der Bundesregierung, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in Restaurants und Gaststätten auf Ende 2023 zu beenden; seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent. Der reduzierte Satz war Mitte 2020 eingeführt worden, um die Gastronomie während der Corona-Krise zu entlasten.

Kiefer findet es zudem ungerecht, dass für Lebensmittel, die Gäste mitnehmen oder per Lieferung nach Hause bestellen, weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer anfallen.

Höhere Kosten

„Wir haben höhere Energiekosten (25 Prozent höher als 2020/2021), höhere Lebensmittel-Kosten (15 Prozent höher als 2020/2021) und höhere Personalkosten (30 Prozent höher als 2019)“, erläutert der Gastwirt. „Wir kaufen die Lebensmittel mit sieben Prozent Mehrwertsteuer ein und verkaufen sie weiter mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.“

Alexander Hangleiter, Geschäftsführer des Dehoga Freiburg, führt auf Anfrage aus, dass es zwischen Januar 2022 und Oktober 2023 im Gaststättengewerbe drei Tariflohnsteigerungen mit einem Zuwachs von insgesamt 22 Prozent gegeben habe. Zum 1. Januar 2022 gab es fünf Prozent mehr, zum 1. Juli 2022 8,9 Prozent für Facharbeiter und zum 1. Oktober 2023 8,4 Prozent.

Essengehen wird teurer

Angesichts dieser Kostensteigerungen bleibt Kiefer nichts anderes übrig, als die höhere Mehrwertsteuer an seine Gäste weiterzugeben, wie er sagt. Denn er könne seinen Beschäftigten nicht nur den Mindestlohn bezahlen – sonst bestehe die Gefahr, dass sie in die Schweiz abwandern, so die Befürchtung des Wirts.

Auswirkungen noch unklar

Wie sich die teureren Preise in der Gastronomie auf sein Geschäft auswirken werden, ist für Kiefer noch nicht absehbar. Nach einer Neujahrspause und erst drei Öffnungstagen in diesem Jahr könne er darüber noch keine Aussage machen.

Einen Rückblick gibt der Gastronom aber: Während der Erfolg im Hotelbetrieb in den vergangenen Jahren konstant blieb – die Hotelauslastung liegt bei 78 Prozent – hatte er 2023 im Restaurant zehn Prozent weniger Umsatz als noch im Jahr 2019.

Mehrere Standbeine

Wer Kiefer kennt, weiß, dass er vorausschauend handelt. Um etwaige Verluste auszugleichen, hat Kiefer schon vor einiger Zeit sein Portfolio erweitert: Im vergangenen Jahr hat der umtriebige Gastronom die „Neue Krone“ mit eigener Brauerei eröffnet und schon seit längerem vermietet er zudem den Festsaal im neuen Tagungs- und Festzentrum, wo er auch Catering anbietet.

Umfrage

Bundeswehr

Braucht Deutschland wieder die allgemeine Wehrpflicht?

Ergebnis anzeigen
loading