Gerichtsverfahren Kreisrat wegen Hausfriedensbruch verurteilt

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Landrätin als Kronzeugin der Anklage. Vorfall mit Dietmar Ferger bei Landtagswahl. Geldstrafe auf Bewährung

Lörrach - Dietmar Ferger (58), fraktionsloses Mitglied im Kreistag Lörrach und Diplomingenieur für Umweltschutz, ist am Mittwoch wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro verurteilt worden. Diese wurde unter Strafvorbehalt ausgesprochen, was so viel wie „auf Bewährung“ heißt. Er hatte sich nicht an die geltende Corona-Schutzverordnung gehalten. Konkret kam es bei der Präsentation der Landtagswahlergebnisse am 14. März im Landratsamt Lörrach zu einem Zwischenfall. Ferger musste von der Polizei herausgetragen werden.

Die Anklage

Statt dem vorgeschriebenen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske hatte Ferger nur eine Alltagsmaske aus Stoff getragen. Die Einlasskontrolle am Haupteingang des Landratsamts hatte laut Anklage Ferger bereits den Zutritt verwehrt und Landrätin Marion Dammann verständigt. Diese sei persönlich zum Eingang gegangen, um mit Kreisrat Ferger zu sprechen. Der Angeklagte habe sich aber nicht überzeugen lassen. Die Pflicht zum Tragen einer vorgeschriebenen Maske sei vor der Veranstaltung bekannt gegeben worden.

Trotz eines von der Landrätin als Hausherrin ausgesprochenen Hausverbotes habe sich Ferger vorbeigedrückt und sei in den Sitzungssaal gegangen. Landrätin Dammann hatte keinen anderen Ausweg gesehen, als die Polizei zu rufen, wie sie als Zeugin aussagte. Wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft hätten ihn die Polizeibeamten aus dem Landratsamt tragen müssen. Die Anklage lautete somit auf Hausfriedensbruch. Erst vor zwei Monaten war Ferger wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Verteidigung

Ferger war ohne Verteidiger zum Gerichtstermin erschienen. Dafür waren drei Sympathisanten als Zuhörer anwesend. Alle trugen, wie auch der Angeklagte, ihre Maske lässig unter der Nase. Der Angeklagte verlas eine vielseitige, vorbereitete Erklärung. Darin zitierte er nichtgenannte angebliche Wissenschaftler, die „das Tragen einer Maske grundsätzlich als gesundheitsschädlich“ bezeichneten. Ferner sei das Hausverbot der Landrätin nicht verhältnismäßig gewesen, da keine konkrete Gesundheitsgefährdung vorgelegen habe.

Dammann hat bei dem Versuch, die Wogen zu glätten, verlauten lassen: „Wir wollen hier keine Bilder wie in Bergamo sehen“ (Im Frühjahr 2020 waren in Bergamo viele Särge verstorbener Covid19-Erkrankter mit Militärlastern aus der Stadt gebracht worden). Darauf habe Ferger gesagt, dass dies keine bewiesenen Fakten seien.

Das Urteil

Der Staatsanwalt war der Ansicht, dass das Hausverbot zur Aufrechterhaltung der Ordnung gerechtfertigt gewesen sei. Die Maskenpflicht an dem Tag sei bekannt gewesen und habe durchgesetzt werden müssen. Er beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 80 Euro.

Amtsrichter Axel Frick sprach Ferger des Hausfriedensbruchs schuldig. Er verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 80 Euro unter Strafvorbehalt. Wenn der Angeklagte in den nächsten zwölf Monaten nicht erneut straffällig wird, so wird die Strafe erlassen.

Wenn Ferger der Meinung ist, dass die Corona-Verordnung des Landes fehlerhaft sei, so möge er sich bitte an das Verwaltungsgericht wenden. Beim Amtsgericht sei er hier falsch.

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