Die Bewährungsstrafe, so formulierte es der Richter in seiner Urteilsbegründung, sei wohl die letzte Warnung gewesen und der Mann habe dieses offenbar auch verinnerlicht. Dies bestätigte auch der hinzugezogene Polizeibeamte, für den der 31-Jährige kein unbeschriebenes Blatt sei. Immer, wenn er dem Alkohol zugesprochen habe, sei es zu Ausfällen gegenüber Polizeibeamten gekommen. So sei auch der Einsatz in jener Nacht zu werten, die schließlich derart eskalierte, dass vier Streifenwagenbesatzungen anrücken mussten, um die Lage in den Griff zu bekommen.
Jetzt in stabilem Umfeld
Dennoch, so bestätigte der Polizeibeamte, habe er mit dem Angeklagten, der sich, wenn er nüchtern war, einsichtig und umgänglich gezeigt habe, ein intensives Gespräch geführt. Das habe seine Wirkung wohl nicht verfehlt, denn seit jenem Vorfall sei der 31-Jährige nicht mehr polizeilich aufgefallen.
Der Angeklagte schilderte das Ereignis aus seiner Sicht. Aus Frust vor dem coronabedingt drohenden Arbeitsplatzverlust habe er dem Alkohol kräftig zugesprochen, so dass es schließlich zu dem beschriebenen Vorfall gekommen sei.
Für das Schöffengericht galt es zu klären, ob in den beiden angeklagten Vorkommnissen mittelschwere Fälle zu sehen seien. Die Bewährungsstrafe sei kein ganz so klarer Fall, betonte Gadesmann: „Gleichwohl sehen wir, dass es zu einer Bewährung kommen kann, denn es gibt eine Reihe von Faktoren, die dafür sprechen, dass derartige Ausfälle nicht mehr vorkommen.“ Für den Angeklagten müsse klar sein, dass dies seine letzte Chance sei. Er müsse sie im eigenen Interesse nutzen.
Das Urteil ist rechtskräftig.