Grenzach-Wyhlen Aus Geldnot alte Frauen überfallen

Die Oberbadische

Gerichtsurteil: Raubserie in Grenzach-Wyhlen ist aufgeklärt / Täter bekommt zehn Monate auf Bewährung

Drei Raubüberfälle am helllichten Tag auf ältere Frauen haben vor knapp zwei Jahren in Grenzach-Wyhlen für gehörige Verunsicherung gesorgt. Die Polizei fahndete fieberhaft nach einem jungen Mann. Am Mittwoch saß dieser – ein heute 22 Jahre alter Deutscher aus Grenzach-Wyhlen – vor dem Jugendschöffengericht Lörrach, um sich für die Raubüberfälle zu verantworten.

Grenzach-Wyhlen (dr). Mit einer Jugendstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, kam der Angeklagte vergleichsweise glimpflich davon. Das Gericht billigte ihm eine positive Sozialprognose zu und geht davon aus, dass sich der junge Mann gefangen hat.

Erster Überfall

Rückblende: Am 4. Juni 2016 überfiel der Beschuldigte in einem kleinen Park in Grenzach-Wyhlen eine 86 Jahre alte Frau. Er habe sie an der Schulter gepackt und versucht, ihre Handtasche wegzureißen, hieß es vor Gericht. Mit einem geöffneten Regenschirm habe sich die Frau gewehrt und auf den Mann eingeschlagen. Dieser habe daraufhin sein Opfer zu Boden geschubst und sei mit der Tasche geflohen. Die Frau zog sich dabei Schürfwunden am Arm und mehrere Prellungen zu. Die Beute betrug 100 Euro, eine Bankkarte, den Wohnungsschlüssel und Ausweis.

Zweiter Überfall

Am 30. Dezember 2016 überfiel der Angeklagte in der Hutmattenstraße eine 79 Jahre alte Frau. Er habe ihr eine Stofftasche entrissen, wobei sich die Frau leicht an einem Finger verletzte. Die 79-Jährige habe dem Dieb noch hinterhergerufen, dass kein Geld in der Tasche sei, aber der Mann habe das wohl nicht mehr gehört. Seine Beute: vier Euro und Lebensmittel.

Dritter Überfall

Der dritte Überfall ereignete sich am 5. Januar 2017. Das Opfer war diesmal eine 78-jährige Frau. Auch ihr entriss der junge Mann die Handtasche. Ein zufälliger Zeuge setzte dem Dieb nach, der bei der Flucht strauchelte und hinfiel. Danach habe er dem Verfolger die Handtasche zurückgegeben, der diese der Frau zurückbrachte. Aber bis die Polizei kam, sei der Räuber verschwunden gewesen.

Wohnungsdurchsuchung

Der ermittelnde Kriminalbeamte berichtete, dass man dem mutmaßlichen Täter durch Überwachungsaufnahmen in der Sparkasse auf die Spur gekommen sei. Da habe sich ein Verdacht gegen einen Kunden ergeben, der mangels Kontodeckung kein Geld mehr bekommen hatte. Eine Wohnungsdurchsuchung habe dann die Gewissheit gebracht. Denn da habe man die Ausweispapiere und die Geldbörse aus dem ersten Überfall gefunden.

Reumütiger Täter

Zerknirscht gab der Angeklagte vor dem Richter alle drei Taten zu. Er sei Mitte des Jahres 2016 in falsche Kreise geraten. Das seien Leute gewesen, die den ganzen Tag „rumgehangen und gekifft“ hätten, sagte der 22-Jährige. Er habe damals zwar eine Ausbildung gemacht. Aber immer öfter sei er der Arbeit ferngeblieben, bis er im Dezember die Kündigung erhalten habe. Die Schulden hätten sich daraufhin gehäuft.

Der Vorsitzende Richter Martin Graf fragte, warum er sich gerade alte Frauen ausgesucht habe. „Da musste ich nicht mit Gegenwehr rechnen. Es war leichtes Geld“, lautete die Antwort des Täters. In diesem Sommer habe er aber seine berufliche Abschlussprüfung bestanden und verfüge jetzt über einen festen Arbeitsplatz.

Das Urteil

Der Staatsanwalt forderte eine Jugendstrafe von 14 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Verteidigerin sprach sich für eine geringe Geldstrafe aus. Wegen Raubes in zwei Fällen und einem Fall von besonders schwerem Diebstahl lautete das Urteil auf zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Eine Geldauflage von 600 Euro für einen sozialen Zweck muss bezahlt werden. 104 Euro, die Schadensumme, werden eingezogen und ein Bewährungshelfer beigeordnet.

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