Wohnungsdurchsuchung
Der ermittelnde Kriminalbeamte berichtete, dass man dem mutmaßlichen Täter durch Überwachungsaufnahmen in der Sparkasse auf die Spur gekommen sei. Da habe sich ein Verdacht gegen einen Kunden ergeben, der mangels Kontodeckung kein Geld mehr bekommen hatte. Eine Wohnungsdurchsuchung habe dann die Gewissheit gebracht. Denn da habe man die Ausweispapiere und die Geldbörse aus dem ersten Überfall gefunden.
Reumütiger Täter
Zerknirscht gab der Angeklagte vor dem Richter alle drei Taten zu. Er sei Mitte des Jahres 2016 in falsche Kreise geraten. Das seien Leute gewesen, die den ganzen Tag „rumgehangen und gekifft“ hätten, sagte der 22-Jährige. Er habe damals zwar eine Ausbildung gemacht. Aber immer öfter sei er der Arbeit ferngeblieben, bis er im Dezember die Kündigung erhalten habe. Die Schulden hätten sich daraufhin gehäuft.
Der Vorsitzende Richter Martin Graf fragte, warum er sich gerade alte Frauen ausgesucht habe. „Da musste ich nicht mit Gegenwehr rechnen. Es war leichtes Geld“, lautete die Antwort des Täters. In diesem Sommer habe er aber seine berufliche Abschlussprüfung bestanden und verfüge jetzt über einen festen Arbeitsplatz.
Das Urteil
Der Staatsanwalt forderte eine Jugendstrafe von 14 Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 1000 Euro. Die Verteidigerin sprach sich für eine geringe Geldstrafe aus. Wegen Raubes in zwei Fällen und einem Fall von besonders schwerem Diebstahl lautete das Urteil auf zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung. Eine Geldauflage von 600 Euro für einen sozialen Zweck muss bezahlt werden. 104 Euro, die Schadensumme, werden eingezogen und ein Bewährungshelfer beigeordnet.